Kann ich bei geteiltem Sorgerecht umziehen?

Kann ich bei geteiltem Sorgerecht umziehen?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Bestandteil des Sorgerechts. Haben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht inne, können sie auch nur gemeinsam entscheiden, wo sich das Kind aufhalten soll. Hier gibt es keinen Alleingang. Wenn also ein Elternteil mit dem Kind umziehen will, muss der andere vorher zustimmen.

Kann ich nach Trennung mit meinem Kind wegziehen?

Grundsätzlich: „Ja! “ Problematisch wird dies meist aber nur dann, wenn der Elternteil, bei welchem das Kind lebt, zu einem neuen Partner oder Partnerin ziehen möchte. Dann keimt oft die Angst auf, dieser neue Partner/Partnerin werde die eigene Elternrolle verdrängen.

Welche Familienmitglieder haben einen Familiennachzug?

Der Familiennachzug ist begrenzt auf die Ehepartnerin oder den Ehepartner (bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner) und gemeinsame minderjährige Kinder bzw. bei in Deutschland lebenden Minderjährigen auf deren Eltern. Sonstige Familienmitglieder – also z.

Wie zählt das Wohngeldgesetz zu den Familienmitgliedern?

So zählt etwa das Wohngeldgesetz in § 4 Absatz 1 WoGG zu den Familienmitgliedern den Antragsteller selbst, den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie sowie Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie, Verschwägerte in gerader Linie sowie Verschwägerte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie und schließlich Pflegekinder.

Wie greift die Mutter in das Umgangsrecht des Vaters ein?

Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird. Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung.

Was ist die gesetzliche Ausgestaltung der Familie nach § 6 GG?

Gesetzliche Ausgestaltung der Familie nach Art. 6 Grundgesetz. Die gesetzliche Ausgestaltung des Art. 6 GG findet sich insbesondere im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB], namentlich im Familienrecht (§§ 1297 ff. BGB). Dort wird immerhin in § 1589 BGB der Begriff der Verwandtschaft“ anhand der Abstammung definiert.

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