Kann ich eine Kopie meiner Personalakte verlangen?
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nur das Einsichtsrecht aus § 83 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 2 SprAuG oder aus nebenvertraglichen Ansprüchen zu. Er darf während dieser Einsichtnahme auch Kopien der Personalakte anfertigen (Herfs-Röttgen: Rechtsfragen rund um die Personalakte NZA 2013, 478, 480).
Wie beantrage ich Einsicht in die Personalakte?
Dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht ist seine Personalakte hat, ergibt sich aus der Regelung von § 83 BetrVG. Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig.
Was passiert mit meiner Personalakte?
Aufbewahrungspflicht von Personalakten Wie lange diese aufbewahrt werden sollte, ist hierbei abhängig von dem Inhalt der Akte. Generell gilt die Faustregel: Die Personalakten sollten noch für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt werden.
Welches Recht hat der Mitarbeiter bezüglich seiner Personalakte?
Was das Gesetz sagt Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.
Wo wird die Personalakte geführt?
Über jede*n Bedienstete*n wird bei der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte sind alle Vorgänge über die dienstlichen und persönlichen Verhältnisse der Beamten*innen enthalten. Die Führung geheimer Personalakten ist unzulässig.
Wer darf Personaldossier einsehen?
Ja. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Das gilt explizit auch im Arbeitsverhältnis. Sollten Sie tatsächlich die Kündigung erhalten, könnten Sie auch dann noch Auskunft über die von Ihnen vorhandenen Daten verlangen.
Wer darf den Arbeitsvertrag sehen?
Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.
Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?
Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.
Was wird in der Personalakte abgelegt?
Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.
Kann ich eine beglaubigte Kopie ansprechen?
Genügt eine beglaubigte Kopie, wäre es am einfachsten, wenn Sie Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin ansprechen. Auch Ihr Ex-Partner sollte nach der Scheidung eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses erhalten haben und in den Akten aufbewahren.
Wie können sie eine Kopie der Ausfertigung erhalten?
Um eine solche zu erhalten, benötigen Sie aber die Ausfertigung. Wenn Sie diese mitnehmen, können Sie die Kopie der Ausfertigung beim Bürgeramt oder einem Notar beglaubigen lassen. Eine einfache Kopie wird hingegen in den meisten Fällen nicht reichen, weil Sie damit im Rechtsverkehr normalerweise wenig anfangen können.
Was ist das Urheberrecht für Fotos und Bilder geregelt?
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt. Die rechtlichen Vorschriften und Regelungen für Fotos und Bilder werden unter dem Oberbegriff „Bildrecht“ zusammengefasst. Neben dem Urheberrecht für Bilder, welches im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt ist, gilt es vor allem, das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) zu beachten.
Was kostet eine beglaubigte Kopie in Deutschland?
Viele Schulen und Universitäten überreichen Ihnen mit dem Abschlusszeugnis einige kostenlose beglaubigte Kopien. Für weitere Exemplare müssen Sie in der Regel einige Euro bezahlen. Wenn Sie nicht in Deutschland sind, aber eine beglaubigte Kopie für eine deutsche Behörde brauchen, können Sie zur deutschen Botschaft in Ihrem Land gehen.