Kann ich einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Doch wer schon ein Haus hat und stattdessen sein Eigenkapital aufstocken will, kann das Gelände auch teilen lassen und verkaufen. Der Weg dorthin führt allerdings erst mal durch Deutschlands Behördendschungel – und ist entsprechend mühsam.
Kann man ein Flurstück teilen?
In den meisten Bundesländern wird zur Teilung eines Grundstücks keine behördliche Genehmigung benötigt. Ausgenommen hiervon sind die Landesrechte von Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, welche bei Baugrundstücken – egal ob bebaut oder noch nicht – eine sogenannte Teilungsgenehmigung einfordern.
Welche Kosten fallen bei einem Grundstücksverkauf an?
Nebenkosten beim Grundstückskauf sind alle beim Grundstückskauf zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Nebenkosten, insbesondere Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung oder Kosten für Bodenuntersuchungen.
Was sind die Steuern beim GrundstücksVerkauf?
Die Steuern beim Grundstücksverkauf Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen und keine der eben genannten Punkte zutrifft, müssen Sie in der Regel den Gewinn versteuern. Die Steuer bemisst sich wiederum an der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Erlös, welcher sich durch den Verkauf ergibt.
Welche Steuern zahlen sie beim Hausverkauf?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Immobilie erst zehn Jahre nach dem Kauf weiterverkaufen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Daher ist es für Privatpersonen gut möglich, die Steuer zu vermeiden. Eine weitere Steuer, die beim Hausverkauf anfällt, ist die Grunderwerbssteuer, die die:der Käufer:in übernimmt.
Ist der Gewinn aus diesem Grundstück steuerpflichtig?
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, dann ist der Gewinn aus diesem Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Das gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke. Steuern zahlen Sie jedoch nur, wenn Sie das Grundstück nicht schon länger als 10 Jahre besitzen.
Wie fallen die Steuern auf den Verkaufserlös an?
Steuern fallen auf den Verkaufserlös an Die Steuern beim Verkauf der Immobilie fallen nicht etwa auf den gesamten Verkaufspreis an, sondern nur auf den Verkaufserlös. Ermittelt wird dieser, indem zunächst die Anschaffungskosten – also Kaufpreis inklusive der Kaufnebenkosten – aufgestellt werden. Demgegenüber steht der Verkaufspreis.