FAQ

Kann ich Kontofuehrungsgebuehren von der Steuer absetzen Schweiz?

Kann ich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen Schweiz?

Dieser Betrag ist in den meisten Kantonen als Vermögensverwaltungskosten vom steuerbaren Einkommen abziehbar. In der Steuererklärung abzugsfähig sind neben den Kosten für das Steuerverzeichnis in der Regel auch Depotgebühren, Schrankfach- und Safegebühren sowie Inkassospesen für Coupons.

Welche Gebühren sind steuerlich absetzbar?

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt. Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Sie können den Betrag also auch dann absetzen, wenn Sie erst im Dezember ein Konto eröffnen.

Was sind private vermögensverwaltungskosten?

die Veräusserung von Vermögenswerten (Courtagegebühren, Verkaufskommissionen, Rücknahmegebühren bei Anlagefonds, Umsatzabgabe); die Emissionsabgabe; die Errichtung und Erhöhung von Schuldbriefen und Hypotheken (Grundbuchgebühren, Notariatskosten, Bankspesen);

Wo kann ich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Die Kosten für Kontoführungsgebühren als Arbeitnehmer sind als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung anzusetzen. Es werden pauschal 16 € vom Finanzamt anerkannt. Sind die Kosten höher müssen diese nachgewiesen werden und sie müssen zwangsläufig durch den Arbeitslohn entstanden sein.

Sind Transaktionskosten Werbungskosten?

Transaktionskosten wirken sich daher stets steuermindernd aus; auf die Anschaffung bezogene Transaktionskosten sind Anschaffungsnebenkosten. Auf die Veräußerung oder gleichgestellte Vorgänge (§ 20 Abs. 2 EStG) bezogene Transaktionskosten sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Was ist Wertschriftenvermögen?

Wertschriften Als Verkehrswert für kotierte oder regelmässig vor- oder ausserbörslich gehandelte Wertpapiere gilt der Kurswert gemäss den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Können zahnarztkosten bei den Steuern abgezogen werden?

Kann ich sie irgendwie von den Steuern abziehen? Ja. Machen Sie eine Aufstellung aller Krankheitskosten, die Sie selber bezahlt haben. Dazu gehören von der Krankenkasse nicht gedeckte Medikamente, die Franchise, der Selbstbehalt und die Zahnarztkosten.

Kategorie: FAQ

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