Kann ich meine Eltern in Deutschland besuchen?
Sorge- und Umgangsrecht ohne zeitliche Beschränkung: Personen, die einreisen aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Dringende medizinische Behandlung: Personen, die aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung einreisen.
Sind Einreisen nach Deutschland möglich?
Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus: EU -Mitgliedstaaten. Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein. Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird.
Welche Familienangehörige dürfen nach Deutschland einreisen?
Deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger und Bürgerinnen oder Bürger von Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen, dürfen ihre Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen.
Was sind die Kosten eines Touristenvisums?
Kosten eines Visums Sie sollten mit etwa 150 € für das Touristenvisum rechnen. Je nachdem, ob sie die Beantragung und Abwicklung selbst in die Hand nehmen oder eine Agentur wie visaunited damit beauftragen.
Welches Visum benötige ich?
Arten von Visa – Welches Visum benötige ich? Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab. Grundsätzlich beantragen Sie für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum. Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.
Was ist ein Schengen Visum für Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers?
Deutsches Schengen Visum für Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers: Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Identitätsnachweis, Konsularkarte oder Bescheinigung der deutschen Staatsbürgerschaft oder Einbürgerungsbeschluss) Deutsche Heiratsurkunde Deutsches Familienbuch
Was benötigen Drittstaatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland?
Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU -Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.