Kann ich meine Kinder mit zur Reha nehmen?

Kann ich meine Kinder mit zur Reha nehmen?

Liegt dies vor, aber es kann keine adäquate Haushaltshilfe ermöglicht werden, können die Kinder zur Reha der Eltern mitgenommen werden. Dabei gibt es aber ein paar Voraussetzungen: Kinder müssen unter 12 Jahren sein. Für Kinder mit Behinderungen oder beim Vorhandensein besonderer Gründe gilt diese Altersgrenze nicht.

Was dürfen Kinder noch nicht?

Kinder und Jugendliche dürfen also zum Beispiel gar nicht oder erst ab einem bestimmten Alter Zigaretten, Bier oder branntweinhaltige Getränke kaufen, bestimmte Filme im Kino anschauen oder Compu- terspiele erwerben, sich nur zu bestimmten Zeiten alleine in einer Gaststätte aufhalten oder eine Disco besuchen.

Wann kann eine Begleitperson mit zur Reha?

Sofern der Versicherte eine schwere geistige und/oder körperliche Behinderung aufweist, bei der bestimmte medizinische Behandlungen nicht ohne eine Begleitperson ausgeführt werden können. Um den Fortlauf der Pflege zu gewährleisten ist eine die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls möglich.

Bis wann darf ein Kind mit zur Kur?

Begleitung durch die Kinder Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. Vor Beginn der Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme muss die schriftliche Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen.

Wie oft dürfen Kinder in die Reha?

Wie oft darf mein Kind zur Reha? Auch hier sind keine Beschränkungen mehr vorhanden – entscheidend ist der medizinische Bedarf. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es keine Fristen mehr.

Wer bezahlt mich während der Kur?

Sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sowohl beim Beginn als auch beim Ende der Reha arbeitsfähig ist, wird der Arbeitgeber in der Regel das Gehalt vom ersten bis zum letzten Kurtag bezahlen müssen.

Was dürfen Jugendliche machen und was nicht?

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell nicht an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten in der Öffentlichkeit teilnehmen und sich auch nicht in Spielhallen aufhalten. Unter dieses Verbot fällt allerdings nicht der Kauf von Lotteriescheinen und anderen Losen.

Können Ehepartner mit in die Reha?

Eine Begleitperson (z.B. der Ehepartner) kann dann während der stationären Reha oder Kur mit aufgnommen werden, wenn es aus medizinischen und therapeutischen Gründen notwendig ist. Dies hat der Gesetzgeber im §11 Abs. Für diese Einzelfälle wenden Sie sich bitte an die Reha-Servicestellen.

Was macht eine Begleitperson in der Reha?

Ständiger Betreuungsbedarf des rehabedürftigen Patienten wegen schwerer Behinderung, der nicht von der Reha-Einrichtung geleistet werden kann. Die Begleitperson soll therapeutische Verfahren, Verfahrensregeln und/oder die Nutzung technischer Hilfen einüben.

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