Kann ich meinen Rentenantrag online einsehen?

Kann ich meinen Rentenantrag online einsehen?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ihren Kundinnen und Kunden mit den „Online-Diensten“ verschiedene Services rund um die Themen Versicherung, Rente und Rehabilitation an. Sie erhalten mit Ihrem Online-Ausweis beispielsweise Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf, Ihre Renteninformation oder Ihre Rentenauskunft.

Wie beantrage ich eine kontenklärung?

Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu. Wenn Ihr Versicherungskonto zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig ist, erhalten Sie gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung zugesandt.

Wie kontaktiere ich meine Rentenversicherung?

Allgemeines Service-Telefon: 0800 1000 4800. Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 1000 480 70. Fax: 030 865 27240.

Wo sitzt die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Berlin und Standorten in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg.

Ist die Pension ein Ersatz für die Pension?

Die Pension ist ein Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende Einkommen. Daher steht die Pensionshöhe im Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Einkommens. Die Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate und das Alter bei Pensionsbeginn spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Pensionshöhe.

Wer ist zuständig für das Pensionskonto Anzeigen?

Der jeweils zuständige Pensionsversicherungsträger. Wählen Sie bitte das Service „Pensionskonto anzeigen“. Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln. Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Wie wird die Pensionshöhe berechnet?

Die Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate und das Alter bei Pensionsbeginn spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Pensionshöhe. Seit 2014 werden die Pensionen für alle nach dem 31. Dezember 1954 Geborenen mit dem Pensionskonto berechnet.

Was ist der Pensionsantrag?

Allgemeine Informationen. Der Pensionsantrag ist im Wohnstaat der/des Versicherten an den jeweiligen Pensionsversicherungsträger zu stellen. Er wird dann an alle beteiligten Pensionsversicherungsträger weitergeleitet.

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