Kann ich meinen Termin beim Arzt nicht wahrnehmen?
Wer seinen Termin beim Arzt nicht wahrnehmen kann, sollte diesen darüber informieren – auch kurzfristig. Das ist fair gegenüber dem Arzt wie auch anderen Patienten, deren Termin vorverlegt werden könnte. Außerdem reduziert eine Absage das Risiko eines Ausfallhonorars, das die PKV nicht erstattet.
Warum sollten sie einen Arzttermin absagen?
Aus Gründen der Fairness und um das Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu belasten, sollten Sie Arzttermine, die Sie nicht wahrnehmen können, aber immer frühzeitig absagen. So geben Sie Arztpraxen die Möglichkeit, die Termine neu zu vergeben und geben anderen Patienten die Chance, schneller an einen Arzttermin zu kommen.
Ist es eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient möglich?
Voraussetzung dafür ist jedoch in der Regel, dass eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient vorliegt, wonach bei ausbleibendem Erscheinen oder kurzfristiger Absage eine Vergütung in Höhe des ausgefallenen Honorars zu zahlen ist. Das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 09.Februar 2012, Az.: 9 C 0566/11) verneint einen Vergütungsanspruch.
Wie können sie ihre Patientenverfügung ändern?
Natürlich können Sie Ihre bestehende Patientenverfügung jederzeit formlos ändern, ergänzen oder widerrufen. Nicht vergessen: Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim Hausarzt oder eine Vertrauensperson hinterlegt haben, sollten Sie sich die Exemplare zurückgeben lassen. 9. Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Wie kann der Arzt die Gebührenordnung für Zahnärzte heranziehen?
Der Arzt kann dabei die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) heranziehen und z.B. den einfachen Satz der ursprünglich geplanten Leistung abrechnen. Ebenso kann er ein „Erziehungsgeld“ verlangen oder Stundensätze veranschlagen.
Wann müssen Ärzte einen Arzttermin absagen?
Mit Blick auf die Praxisplanung und mögliche Ausfallhonorare geben Arztpraxen häufig an, dass eine Absage vor Ablauf einer bestimmten Frist (z. B. spätestens 24 Stunden vor dem Termin) erfolgen muss. Zudem weisen Ärzte vermehrt darauf hin, dass Patienten ein Ausfallhonorar zahlen müssen, wenn sie einen Arzttermin absagen.