Kann ich mir mein Pflichtverteidiger selbst aussuchen?
Tipp: Pflichtverteidiger selbst aussuchen Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich selbst einen Strafverteidiger zu suchen und diesen vom Gericht gem. § 142 Abs. 1 StPO als seinen Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. Sie sollten von diesem Wahlrecht unbedingt Gebrauch machen!
Wann kann pflichtverteidigung beantragt werden?
Gemäß § 141 Abs. 1 und 2 StPO ist der Verteidiger spätestens dann zu bestellen, wenn der Angeklagte zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert wird, wenn ihm diese also zugestellt wird und das Zwischenverfahren beginnt. Einem Beschuldigten wird meist zu diesem Zeitpunkt ein Pflichtverteidiger bestellt.
Wie sucht man einen Pflichtverteidiger?
Ein zunächst als Wahlverteidiger mandatierter Anwalt hat die Möglichkeit, auf einen entsprechenden Antrag hin zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden. In dem Fall muss er dann sein Wahlmandat niederlegen. Ein entsprechender Antrag auf Pflichtverteidigung kann diesem Muster entsprechend formuliert werden.
Wer darf Pflichtverteidiger sein?
Zum Pflichtverteidiger kann grundsätzlich bestellt werden, wer nach § 138 Abs. 1 StPO als Wahlverteidiger auftreten kann, also ein Rechtsanwalt oder ein Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule.
Ist der Angeklagte ausgeblieben?
Ausgeblieben ist der Angeklagte, wenn er beim Aufruf der Sache nicht im Gerichtssaal ist, nicht alsbald eintrifft, oder wenn er sich im Sitzungssaal nicht zu erkennen gibt. Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat.
Wie besteht für den Angeklagten die Verpflichtung zu bleiben?
Neben dem Erscheinen besteht für den Angeklagten die Verpflichtung bis zum Ende der Verhandlung zu bleiben, § 231 Abs. 1 StPO.
Wie kann der Angeklagte befreit werden?
Instanz) grundsätzlich die Anwesenheitspflicht des Angeklagten. Von der kann der Angeklagte nur unter besonderen Voraussetzungen befreit werden (vgl. dazu unten VI. und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2018, Rn 398 m.w.N., im Folgenden kurz: Burhoff, HV).
Kann man ohne den Angeklagten verhandelt werden?
Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat. Eine einfache Krankmeldung gegenüber dem Gericht genügt in der Regel aber nicht. Vielmehr ist es erforderlich, dass ein Arzt bestätigt, dass man infolge der Erkrankung verhandlungsunfähig ist.