Kann ich mit einem österreichischen Visum in Deutschland arbeiten?
Sie und Ihre Familienangehörigen benötigen weder für die Einreise noch für die Beschäftigung in Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis (§ 2 FreizügG/EU). Sie haben allerdings ein Recht auf Erwerbstätigkeit und erhalten dies automatisch mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Wie können Serben in Deutschland arbeiten?
Bürger der Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können seit November 2015 dank der sogenannten Westbalkan-Regelung nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten. Einzige Voraussetzung: Die Bewerber müssen ein verbindliches Jobangebot haben.
Was ist eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
In Deutschland erhalten sie eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Eintrag wie „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Jede Erwerbstätigkeit gestattet“ im Aufenthaltstitel führen. Der Arbeitnehmer ist dann berechtigt, eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit aufzunehmen.
Welche Länder benötigen keine Arbeitserlaubnis?
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Ergänzt wird diese Ausnahmeregelung durch folgende zum Teil außerhalb Europas liegende Länder.
Wie kann ich eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Arbeitserlaubnis beantragen für ausländische Mitarbeiter Damit ein ausländischer Staatsangehöriger hierzulande seine Arbeit aufnehmen kann, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dort erhält der Arbeitgeber ein Formular, das er ausfüllen muss.
Welche Staatsangehörigen haben eine Arbeitserlaubnis?
Als Staatsangehöriger Ihres Landes besitzen Sie automatisch eine Arbeitserlaubnis. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Ausländer kann eine Arbeitserlaubnis notwendig sein – je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel. Was für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst kompliziert aussieht, wird in der Praxis durch zahlreiche Ausnahmen geregelt.