Kann ich mit einem Studentenvisum arbeiten?
Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz dürfen gemäß § 16 Absatz 3 im Kalenderjahr 120 ganzeTage oder 240 halbe Tage arbeiten. Sie dürfen außerdem ohne Begrenzung studentische Nebentätigkeiten ausüben.
Kann ich im Ausland studieren und in Deutschland arbeiten?
Auch Studierende aus dem Ausland können in Deutschland neben dem Studium arbeiten. Auch ein Praktikum oder eine selbstständige Tätigkeit ist während des Studiums für internationale Studierende möglich. Bei einer selbständigen Tätigkeit bedarf es allerdings einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde .
Wie lange dürfen internationale Studierende arbeiten?
Seit August 2012 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen,…
Wie dürfen Studierende aus der Europäischen Union arbeiten?
Sie dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit arbeiten – und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit. Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Ist ein Studienbeginn aus dem Ausland möglich?
Eine Einschreibung und der Studienbeginn aus dem Ausland ist nicht möglich, selbst wenn der Unterricht online stattfindet. Alle weiteren Informationen zur Einschreibung finden Sie in der Imma-Info (kurze, individualisierte online-Informationen) bzw. Imma-Info [pdf, 2 mb] (pdf).
Was bietet das Studierendenwerk Berlin?
Das studierendenWERK BERLIN betreut so rund 170.000 Studierende aus 20 Hochschulen und Universitäten in Berlin. Was bietet das studierendenWERK BERLIN internationalen Studierenden? Das studierendenWERK BERLIN verfügt über 33 Wohnheime in Berlin, in denen 9.500 Studierende unterkommen können.