Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Prinzipiell ist die Namensänderung nach der Scheidung nicht an eine Frist gebunden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Scheidung rechtskräftig ist. Einen Monat nach Scheidungsbeschluss ist die Scheidung grundsätzlich rechtskräftig, sodass es ab diesem Zeitpunkt möglich ist einen anderen Namen anzunehmen.
Wem gehört Hausrat nach Scheidung?
Hausrat oder persönliche Habe? Scheidung und Haushalt sind ein komplexes, aber ein gesetzlich geregeltes, Thema. In § 1361a Abs. 2 BGB heißt es, dass „Haushaltsgegenstände, die den Eheleuten gemeinsam gehören, zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt werden“ sollen.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen einer Scheidung nach deutschem Recht?
Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Scheidung nach deutschem Recht: Nach § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Vorausgesetzt wird in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr, wobei eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung mitgerechnet wird.
Wie kann ich die Scheidung selbst anfechten?
Wollen Sie jedoch die Scheidung selbst anfechten, so ist das Rechtsmittel der Wahl die Berufung. Sind Sie mit dem erstinstanzlich getroffenen Beschluss nicht einverstanden, können Sie über Ihren Rechtsanwalt in Berufung gehen. Allerdings bedarf es hierbei einer umfangreichen Begründung.
Ist die Scheidung vor Ablauf der Trennung möglich?
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres. Wenn die Ehepartner noch nicht ein Jahr getrennt leben, kann die Ehe nur dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Gründe für die unzumutbare Härte müssen im Verhalten des anderen Ehegatten liegen.
Ist der Ablauf der Scheidung beschleunigt?
Tipp: Der gesamte Ablauf der Scheidung lässt sich beschleunigen, wenn bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, besteht immer auch die Möglichkeit, während des Gerichtstermins über die noch strittigen Punkte einen Vergleich zu schließen.