Kann ich noch eine Ehepartnerin zwingen?
In der Regel können Sie Ihre Noch-Ehepartnerin bzw. Ihren Noch-Ehepartner nicht dazu zwingen, auszuziehen. Unabhängig davon, wer von Ihnen Eigentümer der Immobilie ist oder wer den Mietvertrag unterzeichnet hat, haben Sie als Ehepartner beide einen Anspruch darauf, Ihre Ehewohnung zu nutzen.
Wie können sie die alleinige Nutzung der Ehewohnung beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zuweisung zur alleinigen Nutzung der Ehewohnung beantragen. So kann ein Ehepartner nach § 1361 b Absatz 1 BGB von dem anderen Ehepartner verlangen, die Wohnung zu verlassen, wenn dies nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Ist die Rückkehr des ausgezogenen Ehegatten möglich?
Rückkehr des ausgezogenen Ehegatten: Nachdem ein Ehegatte ausgezogen ist, darf er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten die Wohnung nicht mehr einfach betreten. Das gilt auch dann, wenn der ausgezogene Ehegatte (Mit-)Eigentümer oder (Mit-)Mieter der Wohnung ist.n Beispiel: Die Eheleute M und F haben sich getrennt.
Was gilt für das Nutzungsrecht an der Ehewohnung?
Handelt es sich bei der Ehewohnung um gemeinsames Immobilienvermögen der Ehegatten, sind ebenfalls die gesetzlichen Sonderregeln (§§ > 1361b und > 1568a BGB) zu beachten. Entscheidend für das Nutzungsrecht an der Ehewohnung sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern vielmehr, welcher Ehegatte vorrangig auf die…
Wie kann ein Ehegatte voneinander getrennt leben?
„Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Was gilt für das Eigentum der Ehegatten?
Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.“
Wer ist vorrangig für die Nutzung der Ehewohnung?
In der Zeit der Trennung stellt das Gesetz vorwiegend darauf ab, wer vorrangig auf die Nutzung der Ehewohnung angewiesen ist (§ 1361b BGB). Betreuen Sie Ihr Kind in der ehelichen Wohnung oder sind Sie behindert oder leiden an einer schwerwiegenden Erkrankung, haben Sie wahrscheinlich ein vorrangiges Nutzungsrecht an der Ehewohnung.
Warum sollte ein Ehegatte auf die Nutzung der ehemaligen Wohnung angewiesen sein?
Ein Ehegatte kann also insbesondere deswegen auf die Nutzung der ehemaligen Wohnung stärker als der andere angewiesen sein, weil sein Verbleib dort dem Wohl der Kinder förderlich ist. Regelmäßig ist also dem Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, die Ehewohnung zuzuweisen.
Kann man sich aus der Ehewohnung aussperren?
Ihren Ehepartner nicht einfach aus der Ehewohnung aussperren. Grundsätzlich besteht weiterhin Anspruch auf Zutritt zu Ihrer gemeinsamen Wohnung und Sie können nicht einfach die Türschlösser austauschen lassen. Es gibt jedoch in bestimmten Einzelfällen die Möglichkeit, sich die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen zu lassen.
Kann ein Ehegatte die Begründung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung verlangen?
(4) Ein Ehegatte kann die Begründung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung, die die Ehegatten auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses innehaben, das zwischen einem von ihnen und einem Dritten besteht, nur verlangen, wenn der Dritte einverstanden oder dies notwendig ist, um eine schwere Härte zu vermeiden.
Kann der Ehepartner Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend gemacht werden?
Liegen die Voraussetzungen vor, kann grundsätzlich kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend gemacht werden. Ist der eine Ehepartner finanziell so schlecht gestellt, dass die eigenen Mittel für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten nicht ausreichen, kann er vor Gericht eine Billigkeitsbeurteilung der Lebensumstände erzwingen.
Warum sollten nicht verheiratete Paare walten lassen?
Nicht verheiratete Paare sollten bei der Baufinanzierung besondere Vorsicht walten lassen. Denn hier gilt bei einer Trennung oder im Todesfall eine andere Rechtslage. Ohne gesonderte Vorsorge gibt es keine Regeln für die Aufteilung des Vermögens.
Warum hat der andere Ehegatte das Recht in der Wohnung zu leben?
Denn aufgrund der bestehenden Ehe hat auch der andere Ehegatte das Recht, in der Wohnung zu leben, auch wenn er den Mietvertrag nicht unterschrieben hat oder wenn er nicht Miteigentümer ist. Die Trennung ändert nichts an diesem Recht. Beispiel: Der Ehemann M ist Alleineigentümer der Wohnung, in der er und seine Frau F wohnen.
Hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht wie der andere Ehegatte?
Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu wohnen, wie der andere Ehegatte.
Ist der ausgezogene Ehegatte der Alleineigentümer?
Ist der ausgezogene Ehegatte der Alleineigentümer, so kann er dem anderen Ehegatte eine angemessene Frist zum Auszug geben und nach Ablauf der Frist eine Räumungsklage erheben.
Wie lange kann eine Ehewohnung zugewiesen werden?
Sofortige Zuweisung der Ehewohnung nach dem Gewaltschutzgesetz: Besteht die konkrete Gefährdung, dass der Ehegatte gewaltbereit ist, so kann die Wohnung dem anderen Ehepartner einstweilen für die Dauer von bis zu 6 Monaten zugewiesen werden.