Kann ich trotz Schwerbehinderung gekündigt werden?
Für Schwerbehinderte gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist eine Kündigung auf jeden Fall unwirksam! Daher genießen Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz, der in den §§ 168-175 SGB IX geregelt ist. Dennoch sind Schwerbehinderte nicht unkündbar.
Wann dürfen Schwerbehinderte gekündigt werden?
Hiernach ist unter anderem die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (§ 173 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX). Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der 6-Monatsfrist erklärt, selbst wenn die Kündigungsfrist danach endet.
Wie hoch ist die Abfindung bei Schwerbehinderten?
Für Schwerbehinderte gilt dagegen eine andere Regelung. Da sie aufgrund ihrer Behinderung stets eine Rente beanspruchen, wird ihre Abfindung nicht individuell berechnet. Stattdessen erhalten sie eine Abfindungspauschale von insgesamt 11.000 Euro.
Wie oft stimmt das Integrationsamt einer Kündigung zu?
(1) Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Gehalt oder Lohn gezahlt wird, mindestens drei Monate liegen.
Was passiert wenn das Integrationsamt einer Kündigung zustimmt?
Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung, kann der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung wirksam nur innerhalb eines Monats nach Zustellung erklären (§ 171 Absatz 3 SGB IX). Die außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung ausgesprochen werden (§ 174 Absatz 5 SGB IX).
Wie hoch ist die Abfindung?
Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 2.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 10.000 € erhalten (2.000 €/2*10 Jahre).
Wann erteilt integrationsamt Zustimmung zur Kündigung?
Entscheidungsfristen: In den Verfahren auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung soll das Integrationsamt die Entscheidung nach § 171 Absatz 1 SGB IX innerhalb eines Monats vom Tage des Eingangs des Antrags an treffen.
Was prüft das Integrationsamt?
Das Integrationsamt prüft vielmehr im Grunde nur, ob die beabsichtigte Kündigung ihren wahren Grund zumindest mittelbar in der Behinderung hat. Spielt die Behinderung für den Kündigungsentschluss keine Rolle, wird der schwerbehinderte Mensch wieder genauso behandelt, als ob er nicht behindert wäre.
Was prüft das Inklusionsamt?
Dabei prüft das LWL-Inklusionsamt Arbeit insbesondere, ob der Kündigungsgrund etwas mit der anerkannten Behinderung zu tun hat. Außerdem wird geprüft, ob der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin alles getan hat, um den Arbeitsplatz zu erhalten.