Kann ich unbezahlten Urlaub beantragen?
Wenn Sie unbezahlten Urlaub beantragen, kann es durchaus sein, dass die Dauer der Freistellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau feststeht. Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz gilt in diesem Fall trotzdem, auch wenn noch nicht klar ist, für wie lange Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen werden.
Ist unbezahlter Urlaub nicht vorgesehen?
Übrigens: Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist unbezahlter Urlaub nicht vorgesehen. Es geht lediglich um die Regelungen zum normalen Urlaubsanspruch. Solange es im Tarifvertrag nicht anders festgehalten ist, kann unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert werden oder nicht. Die Entscheidung liegt hier in der Chefetage.
Ist der Anspruch auf Verlängerung der ElternZeit nicht möglich?
Nur in einem Ausnahmefall hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber sogar einen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit. Dies ist der Fall, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung (z. B. Mutter – Vater) aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
Ist unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert?
Solange es im Tarifvertrag nicht anders festgehalten ist, kann unbezahlter Urlaub vom Arbeitgeber akzeptiert werden oder nicht. Die Entscheidung liegt hier in der Chefetage. Sollte jedoch eine Ausnahmesituation vorliegen, so hat auch der Arbeitgeber keine Wahl und muss seinem Mitarbeiter den Urlaub unbezahlt genehmigen.
Wie lange haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen unbezahlten Urlaub?
Arbeitnehmer, die sich um ihr krankes Kind kümmern müssen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. So lange das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist, stehen dem Arbeitnehmer bis zu zehn Tage im Jahr zu, bei mehreren Kindern sind es bis zu 25 Tage. Für Alleinerziehende gilt gemäß § 45 SGB V die doppelte Zeit.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für einen unbezahlten Urlaub?
Die schlechte Nachricht zuerst: Einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden, gibt es nicht. Mitunter ergibt sich aber aus deinem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Recht auf unbezahlten Urlaub.