FAQ

Kann ich wahrend der Schwangerschaft selbst kundigen?

Kann ich während der Schwangerschaft selbst kündigen?

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Wann kann ich einer Schwangeren kündigen?

Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe c des OR gewährt einer schwangeren Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Entbindung Kündigungsschutz.

Wann kann man einer Schwangeren kündigen?

Die Schwangerschaft im Arbeitsrecht Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes. Auch bis vier Monate nach der Entbindung ist die Mutter vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt.

Was ist Voraussetzung für das Schwangerwerden?

Voraussetzung für das Schwangerwerden ist, dass – neben Geschlechtsreife und Geschlechtsverkehr – im Körper der Frau eine Eizelle heranreift, und es zum Eisprung kommt. Trifft dann relativ pünktlich zum Eisprung ein befruchtungsfähiges Spermium ein und verschmilzt mit der Eizelle, können Sie schwanger werden – zumindest theoretisch.

Wie kann ich mit dem Schwangerwerden losgehen?

Alle Verhütungsmethoden sind abgesetzt, für romantische Stimmung ist gesorgt – dann kann es ja losgehen mit dem Schwangerwerden! Doch ganz so einfach ist das leider nicht. Voraussetzung für das Schwangerwerden ist, dass – neben Geschlechtsreife und Geschlechtsverkehr – im Körper der Frau eine Eizelle heranreift, und es zum Eisprung kommt.

Welche mutterschutzgesetze gelten für Schwangere und Mutter?

Der Mutterschutz soll die berufstätige Schwangere und Mutter vor und nach der Geburt schützen. Dieser wird im MuschG (Mutterschutzgesetz) festgehalten und gilt für alle Festangestellte und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Hausangestellte oder Heimarbeiterinnen.

Warum bist du während der Schwangerschaft gut abgesichert?

Du bist also sowohl während der Schwangerschaft als auch die ersten beiden Monaten nach der Geburt durch den gesetzlichen Mutterschutz gut abgesichert – auch finanziell durch das Mutterschaftsgeld. Doch der Arbeitgeber verpflichtet sich nicht nur dazu, sich an diese Schutzfristen, Ausgleichszahlungen und Kündigungsschutz zu halten.

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