Kann jeder eine Halterabfrage machen?

Kann jeder eine Halterabfrage machen?

Eine Privatperson kann nur an die postalische Anschrift eines Fahrzeughalters gelangen, wenn dieser in einem Gerichtsverfahren auftritt. Grundsätzlich ist somit die Halterabfrage für Privatpersonen (egal aus welchen Gründen) nicht möglich, für Straßenverkehrsamt und Polizei nur mit Genehmigung.

Wer darf Halterabfragen machen?

Eine Halterabfrage darf in Deutschland nur duch die Polizei oder das zuständige Straßenverkehrsamt durchgeführt werden. Eine Privatperson kann nur an die postalische Anschrift eines Fahrzeughalters gelangen, wenn dieser in einem Gerichtsverfahren auftritt.

Wie kann man einen Halter zu einem Kennzeichen ermitteln?

Möglichkeiten, den Halter zu einem Kennzeichen zu ermitteln. Die Polizei kann eine sogenannte Halterabfrage durchführen. Dabei wird anhand des Kennzeichens mit Hilfe der Kfz-Meldedaten bei der zuständigen Behörde erfragt, auf wen ein Auto zugelassen ist und welche Anschrift diese Person hat.

Ist das Kennzeichen bei der zuständigen Behörde zugelassen?

Dabei wird anhand des Kennzeichens mit Hilfe der Kfz-Meldedaten bei der zuständigen Behörde erfragt, auf wen ein Auto zugelassen ist und welche Anschrift diese Person hat. Dies kann etwa dann relevant werden, wenn Sie feststellen, dass Ihr Wagen zugeparkt wurde.

Ist es möglich, den Namen und die Anschrift des KFZ-Halters herauszufinden?

Jedoch ist es auch hier nicht möglich, den Namen und die Anschrift des Kfz-Halters herausfinden zu können. Die Auskünfte beziehen sich nur auf die Versicherungsgesellschaft, bei welcher der Wagen gemeldet ist.

Wie geht es mit dem Autokennzeichen?

Autokennzeichen: Besitzer ermitteln und Infos erhalten. So weit, so gut: Du hast einen Anspruch darauf, zu erfahren, wem ein bestimmtes Schilderpaar gehört. Danach hast du einen Auskunftsantrag gestellt und die Gebühren entrichtet.

https://www.youtube.com/watch?v=jAU5vCWL7SU

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