Kann jemand über WLAN den Verlauf sehen?
Kurz gesagt, die Antwort ist Ja; man kann sehen, welche Seiten Sie mit Wi-Fi besuchen. Dies alles ist über einen Wi-Fi History Viewer möglich, oder Sie können den Router-Verlauf einfach selbst auf Ihrem Computer überprüfen.
Wer kann alles sehen auf welchen Seiten ich war?
Die Antwort: Ja! Solange Sie ein Firmennetzwerk benutzen, kann Ihr Arbeitgeber im Prinzip alles sehen, genau wie jeder andere Netzwerkadministrator auch. Vergessen Sie auch nicht, dass Ihr Chef (und jeder andere mit Zugang zu Ihrem Computer) einfach in Ihrem Browserverlauf nachsehen kann.
Wie kann man sehen welche Seiten aufgerufen wurden?
Wenn Sie sehen wollen welche Seiten man bei Internet Explorer besucht wurden so müssen Sie sich den Verlauf anzeigen lassen. Dies können Sie tun indem Sie neben dem rechts Pfeil auf der linken Seite ganz oben drücken, dort steht Verlauf.
Kann man über den Internetanbieter den Verlauf sehen?
Pauschal kann gesagt werden, dass Ihr Internetanbieter nicht sehen kann, auf welchen Seiten Sie im Internet unterwegs waren. Was Ihr Provider allerdings sieht (und 6 Monate speichern muss), sind Ihre Einwahlen ins Internet und auch die Tatsache, wann und wie oft Sie mit wem in Kontakt waren.
Kann man bei mobilen Daten den Verlauf sehen?
Google-Konto verwalten. Tippen Sie auf Daten & Personalisierung. Tippen Sie unter „Aktivitätseinstellungen“ auf Web- & App-Aktivitäten. Können Sie auf das Kästchen neben „Auch den Chrome-Verlauf sowie Aktivitäten auf Websites, in Apps und auf Geräten berücksichtigen, die Google-Dienste nutzen“ klicken.
Kann mein Arbeitgeber meinen Verlauf sehen?
Ein Arbeitgeber darf das Surfverhalten eines Arbeitnehmers auf einem Dienstrechner auswerten – auch ohne dessen Zustimmung. Dies ist jedenfalls dann rechtens, wenn Hinweise auf eine umfangreiche private Nutzung des Geräts vorliegen und dieses Verhalten im Arbeitsvertraguntersagt ist.
Kann mein Arbeitgeber sehen auf welchen Seiten ich surfe?
Darf der Arbeitgeber meinen Browserverlauf auswerten? Bislang galt: Erlaubt der Arbeitgeber, dass Mitarbeiter privat surfen, darf er die Browserdaten nicht kontrollieren. Als Beispiele lassen sich exzessives privates surfen während der Arbeitszeit oder das Aufrufen von Pornoseiten über den Firmen-PC anführen.