Kann kaum noch Treppen steigen?
Wenn gewohnte Bewegungen wie Treppensteigen plötzlich schwerfallen, kann das ein Anzeichen für Muskelschwäche (Myasthenie) sein.
Warum fällt Treppensteigen so schwer?
Viele Betroffene schieben solch leichte Beschwerden wie Erschöpfung oder Atemnot beim Treppensteigen auf ihr Alter oder einen Trainingsmangel. Dabei ist eine frühe Abklärung der Symptome entscheidend: Je früher eine Herzschwäche erkannt wird, umso besser lässt sich ein Fortschreiten der Erkrankung bremsen.
Wie viele Treppen am Tag steigen?
Laut einer Studie ist Treppensteigen ein einfaches und kostengünstiges Herz-Kreislauf-Training: Die Trainingseinheit sollte dafür 40 Etagen pro Woche bzw. 6 pro Tag betragen.
Ist der Kündigungsschutzprozess unerschütterlich?
Nur wenn sicher ist, dass der Arbeitnehmer von der Kündigung wusste und der Arbeitgeber diese nach erstem Rücklauf erneut zustellt, besteht die Möglichkeit, den ersten Zustellungsversuch zu fingieren. Allerdings: Im Falle eines Kündigungsschutzprozesses gilt der Beleg des Zustellers nicht als unerschütterlicher Beweis.
Wie schwer ist eine verhaltensbedingte Kündigung?
Ein besonders schwerwiegender Kündigungsgrund ist die verhaltensbedingte Kündigung. Auch hier liegt der Grund beim Arbeitnehmer selbst. Anders als beispielsweise eine schwere Krankheit ist die verhaltensbedingte Kündigung jedoch selbst verschuldet.
Wie liegt der Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung?
Sie ahnen es: Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie die Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag getroffen wurden, nicht mehr erfüllen können – etwa wegen einer langen Erkrankung oder eines schweren Unfalls.
Wie lange ist der Versand von Kündigungsfristen zu empfehlen?
Aus Beweisgründen ist deshalb der rechtzeitige Versand der Kündigung (ca. 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist) per Einschreiben zu empfehlen. Eingeschriebene Sendungen gelten als empfangen, sobald der Empfänger sie erstmals bei der Post abholen kann (BGE 137 III 208 E.3.1.2).