FAQ

Kann Kurzarbeit von heute auf morgen?

Kann Kurzarbeit von heute auf morgen?

Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 18. Auch kann Kurzarbeit nicht von heute auf morgen angekündigt werden.

Wie schnell muss man bei Kurzarbeit verfügbar sein?

Arbeitnehmer sollten in der Zeit, in der sie eigentlich arbeiten müssten, auch für den Arbeitgeber erreichbar sein und diesem zur Verfügung stehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt werden.

Wie kurzfristig kann Kurzarbeit angeordnet werden?

Kurzarbeit kann für maximal zwölf Monate angeordnet werden. Dieser Zeitraum kann allerdings auch unterbrochen werden. Dauert diese Unterbrechung länger als drei Monate, können die zwölf Monate wieder erneut beginnen. Sollten Sie während der Kurzarbeit Urlaub nehmen, erhalten Sie Ihren ungekürzten Arbeitslohn.

Wie wechselt der Mitarbeiter das Unternehmen?

Wechselt der Mitarbeiter das Unternehmen, so wechselt – sofern dies möglich ist – auch gerne mal der Kunde mit. Eine positive Wendung kann der Verlust eines Mitarbeiters nehmen, wenn damit ein Aufbau oder Ausbau von Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen verknüpft ist, zu dem der Mitarbeiter wechselt.

Ist ein Mitarbeiter unentschuldigt von der Arbeit fern?

Bleibt ein Mitarbeiter unentschuldigt von der Arbeit fern, liegt ein Verstoß gegen die Meldepflicht vor. In diesem Fall kann der Chef eine Abmahnung aussprechen. Eine Entlassung ohne weiteres ist jedoch nicht möglich. „Die Kündigung sollte immer ultima ratio sein“, erklärt Roß-Kirsch.

Was unterscheidet ausländischen Mitarbeitenden in Unternehmen?

Das Arbeitsmarktrecht unterscheidet zwei Kategorien von ausländischen Mitarbeitenden in Unternehmen: Bürger aus EU-/EFTA-Staaten und Bürger der übrigen Staaten.

Wie kann ich einen Brand im Unternehmen in den Griff bekommen?

Um einen Brand im Unternehmen schnell in den Griff zu bekommen, müssen alle Mitarbeiter entsprechend unterwiesen sein. Diese Brandschutzunterweisung gehört zu den Pflichten von Arbeitgebern. Die „Unterweisungs-DVD: Verhalten im Brandfal l“ unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Pflicht.

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