Kann man als Ehepartner Erbe ausschlagen?
Allerdings hat die Ehefrau nach § 1371 BGB ein Wahlrecht. Sie kann bei bestimmten Vermögensverhältnissen die Erbschaft ausschlagen und stattdessen den kleinen Pflichtteil geltend machen sowie den genau errechneten Zugewinnausgleich verlangen. Die Frau profitiert dann vom hohen Zugewinn.
Kann ich das Erbe meines Mannes ablehnen?
Aber: Der überlebende Ehegatte hat beim Bestehen des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft nach § 1371 Absatz 3 BGB ein Wahlrecht, ob er dieses gesetzliche Erbrecht annehmen will oder nicht.
Was passiert wenn ich das Erbe meines Mannes Ausschlage?
Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht das Erbe an den nächsten Erbschaftsanwärter. Dies können gegebenenfalls Ihre eigenen Kinder sein. Schlagen alle Erben aus, erbt zum Schluss der Staat. Dieser kann die Erbschaft nicht ablehnen, allerdings kommt er nicht für die Schulden auf.
Was kann der Ehegatte nach dem Ableben seines Partners ändern?
Haben die Eheleute in dem Testament beispielsweise gemeinsam bestimmt, dass die Kinder Schlusserben sein sollen und am Ende das gesamte Familienvermögen erhalten sollen, dann kann der zunächst überlebende Ehegatte nach dem Ableben seines Partners an dieser Entscheidung grundsätzlich nichts mehr ändern.
Ist der Hinterbliebene Ehepartner abgesichert?
Mit der entsprechenden Festsetzung im Übergabevertrag braucht sich der hinterbliebene Ehepartner keine Sorgen zu machen, auch wenn er in dem früher gemeinsamen Haus lediglich zur Miete bei seinem Kind wohnt und nur eine kleine Rente bezieht. Die schenkenden Eltern fühlen sich durch das Nutzungsrecht abgesichert.
Wie soll der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert werden?
Der zunächst überlebende Ehepartner soll finanziell abgesichert werden und das Familienvermögen soll nach dem Ableben des überlebenden Ehepartners in der Familie bleiben und an die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden. Eine solche Erbfolgeplanung setzen die Eheleute im Allgemeinen durch die Abfassung eines gemeinsamen Testaments um.
Ist dies unwirksam für den überlebenden Ehepartner?
Dies soll selbst dann gelten, wenn der überlebende Ehepartner mit dem Vermächtnis eine Dankesschuld begleichen will. Ebenfalls unwirksam ist eine zu Lasten des bindend Bedachten nachträglich angeordnete Testamentsvollstreckung oder auch nur eine Teilungsanordnung.