Kann man als Geschäftsführer woanders arbeiten?
Ja, wenn dein Arbeitgeber mitspielt.
Kann man bei einer GbR angestellt sein?
In einer GbR ist eine Fremdorganschaft, also die Anstellung und Bestellung eines Nichtgesellschafters als Vertretungsorgan, nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Anstellung eines Gesellschafters als Geschäftsführer überhaupt nicht nötig und vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen (vgl.
Kann eine GbR jemanden einstellen?
Natürlich kann die GbR jemanden einstellen. Sogar als Privatperson kann man beispielsweise eine Haushaltshilfe einstellen.
Kann eine GbR einen Geschäftsführer einstellen?
Ja, das ist möglich. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Ihr Vater Ihnen seinen GbR -Anteil überträgt.
Ist ein Angestellter Gesellschafter sozialversicherungspflichtig?
Der nicht beherrschende GmbH-Gesellschafter, der in seiner GmbH tätig ist, wird in der Sozialversicherung wie alle anderen Angestellten als Arbeitnehmer der GmbH behandelt: Er ist Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Wann ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer Sozialversicherungsfrei?
Geschäftsführer unterliegen seitdem trotz ihrer zusätzlichen Stellung als Gesellschafter grundsätzlich auch dann der Sozialversicherungspflicht, wenn sie weniger als 50 % der Geschäftsanteile an der Gesellschaft halten und daher nicht Weisungen gegenüber ihrer Person als Geschäftsführer durch die …
Sind Geschäftsführer versicherungspflichtig?
Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Das Bundessozialgericht bestätigt in zwei aktuellen Entscheidungen, dass die Geschäftsführer einer GmbH im Grundsatz sozialversicherungspflichtig sind.
Wie muss sich ein Gesellschafter Geschäftsführer versichern?
Geschäftsführer fallen meist schon durch ihr Einkommen aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse heraus. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist in diesem Fall frei von der Versicherungspflicht in der Sozial- und Krankenversicherung.
Ist meine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist per Definition des SGB IV ein Beschäftigungsverhältnis, für das eine Sozialversicherungspflicht besteht. Selbstständige und Freiberufler gelten laut Sozialrecht nicht als Beschäftigte und üben somit auch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.