Kann man als hartz4 Empfaenger BAfoeg beantragen?

Kann man als hartz4 Empfänger BAfög beantragen?

Der Bezug von BAföG und Hartz 4 gleichzeitig, ist nicht möglich. Studenten- bzw. Schüler-BAföG und Hartz 4 sind zwei Sozialleistungen, welche grundsätzlich miteinander konkurrieren. Da es sich bei der Ausbildungsförderung um eine vorrangige Leistung handelt, können Hartz 4 und BAföG nicht gleichzeitig bezogen werden.

Wird Schülerbafög auf Hartz 4 angerechnet?

Lebt ein Schüler innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II, so wird sein Schüler-BAföG auf den Hartz IV Satz angerechnet. Das Schüler-BAföG muss bis auf den Freibetrag i.H.v. 20 % komplett auf den Regelbedarf, den der Schüler erhalten würde, angerechnet werden.

Wird Arbeitslosengeld beim BAfög angerechnet?

BAföG und Hartz IV erhältst Du grundsätzlich nicht, wenn Dein Studium durch Studenten-BAföG oder elternunabhängiges BAföG gefördert wird. Dein BAföG kann jedoch die Höhe des ALG 2 – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt – Deines Partners beeinflussen.

Wird beim BAfög das Kindergeld abgezogen?

Nein, das Kindergeld muss nicht im BAföG-Antrag angegeben werden. Grundsätzlich wird die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt und werden nicht angerechnet: Kindergeld.

Kann BAfög auf Unterhalt angerechnet werden?

BAföG und Kindergeld können voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.

Was ist vorrangig BAfög oder Unterhalt?

Unterhaltsansprüche nach dem BGB haben keinen Vorrang vor Leistungen nach dem BAföG. Vielmehr können umgekehrt Ansprüche nach dem BAföG den Bedarf des Kindes und damit des- sen Unterhaltsanspruch mindern (6.1.).

Wird praktikumsvergütung auf Unterhalt angerechnet?

Ja, das Geld wird angerechnet. (240-50):2 =95,- werden davon auf den Unterhalt angerechnet.

Wie hoch ist der Unterhalt für studierende Kinder?

Höhe des Unterhalts Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel 860 Euro im Monat (Stand: 2021) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Das ist der Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle.

Wie wird der Unterhalt für Studenten berechnet?

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 860,- Euro. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Zu den 860,- Euro kommen noch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren hinzu.

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