Kann man als Zeuge belangt werden?
Vor Gericht: Ja, unbedingt, und das nicht nur, wenn man unter Eid steht. Der Falschaussage-Paragraph im Strafgesetzbuch gilt übrigens nur für Aussagen vor Gericht. Wer gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft lügt, kann nur belangt werden, wenn er dabei bewusst den Verdacht auf eine andere Person lenkt.
Was passiert wenn man als Zeuge nicht aussagt?
Wird das Zeugnis ohne gesetzlichen Grund verweigert, gilt dasselbe wie bei einem Nichterscheinen des Zeugen: Ihm werden die durch die Verweigerung verursachten Kosten auferlegt und ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Auch Haft kann zur Erzwingung der Aussage angeordnet werden.
Kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern?
Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.
Was gilt für das Nichterscheinen des Zeugen?
Dies gilt auch, wenn Sie der Meinung sind, keine relevanten Angaben machen zu können. Für das (entschuldigte) Nichterscheinen des Zeugen müssen erhebliche Gründe vorliegen, wie z.B. eine schwerwiegende Erkrankung des Zeugen. Der Verhinderungsgrund muss dem Gericht unverzüglich mitgeteilt werden.
Ist der Zeuge verpflichtet vor Gericht zu erscheinen?
Ja. Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, wenn er eine ordnungsgemäße Ladung erhalten hat. Einer gerichtlichen Ladung zu einem Strafprozess muss Folge geleistet werden.
Ist der Zeuge verstorben oder nicht vernommen worden?
Gleiches gilt, wenn der Zeuge verstorben ist oder aus einem anderen Grund in absehbarer Zeit nicht vernommen werden kann oder soweit die schriftliche Erklärung das Vorliegen oder die Höhe eines Vermögensschadens betrifft (§ 251 Abs. 1 StPO).