Kann man als Zeuge vor Gericht belangt werden?

Kann man als Zeuge vor Gericht belangt werden?

Antwort: Ja, ein Zeuge muss in jedem Fall erscheinen. Sie können vorher nicht beurteilen, was man von Ihnen wissen will. Auch wenn Sie glauben, zur Sache gar nichts sagen oder sich nicht mehr daran erinnern zu können, muss der Richter dies von Ihnen in der Verhandlung erfahren.

Wo sitzen Zeugen im Gericht?

Unterhalb der Richterbank an der Seite sitzt der Angeklagte mit seinem Verteidiger. Sie als Zeuge werden gebeten, in der Saalmitte Platz zu nehmen. Dies wird Ihnen der Richter aber auch sagen.

Wann muss man eine Zeugenaussage machen?

Muss ich als Zeuge aussagen? Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge/in verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Sie dürfen also nicht einfach wegbleiben. Auch wenn Sie glauben, nichts oder nichts Wichtiges zu dem Vorfall aussagen zu können, müssen Sie als Zeuge zu dem Ihnen vom Gericht mitgeteilten Termin kommen.

Wie viele sind Zeugen Jehovas in der Schweiz?

Knapp 20’000 Mitgliedern zählen die Zeugen Jehovas in der Schweiz. Eine sektenähnliche Vereinigung, die strenge Regeln aufstellt: Kein Sex vor der Ehe, keine Bluttransfusionen – lieber nehmen sie den Tod in Kauf. Geburtstage, Ostern und Weihnachten dürfen sie nicht feiern – alles heidnische Bräuche.

Wie kann ich eine zeugenbetreuung in Anspruch nehmen?

Darüber hinaus besteht an einigen Gerichten die Möglichkeit, eine Zeugenbetreuung in Anspruch zu nehmen. Diese kommt vor allem Zeugen zugute, die durch die Aussage eine besondere Belastung trifft. Dies wird etwa bei den meisten Tatopfern der Fall sein.

Welche Rechte und Pflichten hat der Zeuge bei seiner Aussage?

Die Rechte und Pflichten des Zeugen bei seiner Aussage. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Ist der Zeuge mit öffentlichen Verkehrsmitteln gerechtfertigt?

Die Erstattung höherer Kosten ist nur im Ausnahmefall (bei Alter oder Krankheit) gerechtfertigt. Sofern der Zeuge mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, werden Ihm die Kosten der Fahrkarte für die Wagenklasse erstattet, die er auch bei privaten Fahrten angemessenerweise benutzt.

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