Kann man Arzte wegen Fehldiagnose verklagen?

Kann man Ärzte wegen Fehldiagnose verklagen?

Schadensersatz. Wenn ein Arzt Befunde fehlinterpretiert und deshalb nicht die notwendigen Behandlungsmaßnahmen ergreift, liegt ein Diagnosefehler vor. Verschlechtert sich durch eine Fehldiagnose der Gesundheitszustand des Patienten nachweislich, besteht ein 3-jähriger Entschädigungsanspruch.

Wer zahlt bei arztfehler?

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollen gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Ihre Krankenkasse hilft Ihnen , wenn der Schaden im Rahmen einer Kassenleistung entstanden und noch nicht verjährt ist. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MDK) mit einem Gutachten beauftragen.

Warum schuldet der Arzt eine ärztliche Behandlung?

Der Arzt schuldet nur eine Behandlung, die am Kenntnisstand der aktuellen ärztlichen Wissenschaft gemessen werden kann. Maßgeblich ist also die Kenntnis, die ein Arzt des jeweiligen Fachgebiets objektiv haben muss. Anderes gilt nur dann, wenn der Arzt wegen seiner besonderen Fachkenntnisse aufgesucht wurde.

Wie kann ich das Vertrauen zum Arzt schützen?

Um das Vertrauen des Patienten zum Arzt zu schützen, darf er keine Informationen, die ihm im Rahmen der Behandlung bekannt geworden sind, weitergeben. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann er sich nach § 823 II BGB i.V.m. § 203 I Nr. 1 StGB schadensersatzpflichtig machen.

Warum sollte ein Arzt ehrlich zu seinem Patienten sein?

Der Arzt müsse ehrlich zu seinem Patienten sein und dürfe die Sachlage nicht verharmlosen (OLG Koblenz, Beschluss v. 12.01.2010, Az.: 5 U 967/09). Andererseits kann ein Arzt nur dann über Risiken aufklären, wenn sie ihm selbst bekannt sind und auch bekannt sein müssen.

Ist ein Arzt nicht für eine Heilung verantwortlich?

Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Arzt nicht für eine Heilung an sich verantwortlich ist. Hier geht es ausschließlich um sein Bemühen um die Heilung. Ein Arzt kann also nicht verklagt werden, wenn er richtige Maßnahmen ergreift, diese jedoch nicht zum gewünschten Ergebnis führen. 2. Privileg für Patienten: die Patientenrechte

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