Kann man auch für fremdes Verhalten haften?
Voraussetzung für die Haftpflicht ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Verschulden ist ein Zurechnungsmaßstab für eigenes rechtswidriges Verhalten; fremdes Verhalten kann nur in Ausnahmefällen zugerechnet werden.
Wann haftet ein Hausverwalter?
Der Verwalter haftet grundsätzlich, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Pflichten aus dem Verwaltervertrag oder aus dem WEG-Gesetz verletzt. Das größte Haftungsrisiko für den Verwalter ist in der Praxis der Umgang im Zusammenhang mit Baumängeln und der Instandhaltung der verwalteten Liegenschaft.
Wann besteht keine Schadenersatzpflicht?
Dabei gilt immer der Grundsatz, dass jemand, der den Rahmen des Erlaubten nicht verlässt, grundsätzlich (wenige Ausnahmen möglich) nicht zu Schadenersatz verpflichtet ist. Hierbei kann sich eine Rechtswidrigkeit eines Verhaltens aus einem aktiven Tun oder einem Unterlassen ergeben.
Wer haftet für Erfüllungsgehilfen?
Der Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB Im Gegensatz zu § 831 BGB ist die Regelung zum Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) eine Zurechnungsnorm für fremdes Verschulden. Der in Anspruch genommene haftet hierbei nicht für das eigene Verschulden, sondern für das Handeln bzw. Verschulden seines Erfüllungsgehilfen.
Wann verjähren Ansprüche gegen einen Hausverwalter?
Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, welche sich gegen den Wohnungseigentumsverwalter richten. seiner grob fahrlässigen Unkenntnis verjähren Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in 10 Jahren.
Was sind die Pflichten einer Hausverwaltung?
Dazu gehören zum Beispiel das Erstellen der Hausordnung und des Wirtschaftsplans, das Verwalten des Hausgeldes und das Facility Management. Zur Pflicht der Hausverwaltung gehört insbesondere das Einberufen und Führen der jährlichen Eigentümergemeinschaft.
Was ist die Haftung für den Mangel am Gemeinschaftseigentum?
Das Gleiche gilt, wenn sie so durchgeführt wird, dass der für den Schaden am Sondereigentum verantwortliche Mangel am Gemeinschaftseigentum nicht behoben wird. Die Haftung erstreckt sich dann grundsätzlich auch auf das Verschulden des Handwerkers bzw. derjenigen Person, die mit der Mangelbeseitigung beauftragt ist.
Wer haftet für den fehlerhaften Zustand?
Der Eigentümer haftet für den fehlerhaften Zustand, unabhängig davon, ob er diesen kannte oder nicht und ob er die Möglichkeit gehabt hätte, ihn zu vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Werk einen objektiven Mangel aus Herstellung oder Unterhalt aufweist.
Ist der Eigentümer gegenüber dem Geschädigten haftbar?
Der Eigentümer bleibt gegenüber dem Geschädigten haftbar, auch wenn er die Anlage nicht selber betreibt, sondern vermietet oder verpachtet. Er kann freilich gegenüber Mieter oder Pächter Rückgriff nehmen.
Wie haftet der Wohnungseigentümer für Schäden?
Wenn der Wohnungseigentümer Glück hat, haftet entweder der Verwalter oder die Gebäude- und Hausratsversicherung kommt für den Schaden auf (zum Beispiel bei Sturmschäden).