Kann man auf Unterhaltsanspruch verzichten?
Gemäß § 1614 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann grundsätzlich auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. Diese Vorschrift gilt für den Kindesunterhalt und den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) von Ehegatten, gemäß § 1585 c BGB allerdings nicht für den Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt).
Wann werden die rentenpunkte bei Scheidung abgezogen?
Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zum Versorgungsausgleich neu geregelt: Lassen sich Eheleute scheiden, wird alles, was während der Ehe für die Altersvorsorge angespart wurde, zusammengerechnet und je zur Hälfte geteilt – und zwar bereits bei der Scheidung und nicht erst beim Eintritt ins Rentenalter.
Was ist Unterhaltsverzicht?
Ein Unterhaltsverzicht liegt immer dann vor, wenn die Parteien im Rahmen ihrer Ehescheidung eine Vereinbarung darüber treffen, dass sie auf nachehelichen Unterhalt verzichten. Der Unterhaltsverzicht bedeutet, dass mit Rechtskraft der Scheidung keiner vom anderen mehr Unterhalt fordern kann.
Was bedeutet der Verzicht auf ein Erbe der Nachkommen?
Der Verzicht auf ein Erbe der Nachkommen wird von Eltern vor allem deswegen häufig gefordert, um den Partner ab zu sichern. Der Verzicht zugunsten eines Elternteils bedeutet, dass die Kinder beim Tod des ersten Elternteils nicht auf ihren Pflichtteil pochen können.
Was vereinbarten die Eheleute in diesem Vertrag?
In diesem Vertrag vereinbarten die Eheleute die Gütertrennung und einen umfassenden Verzicht auf Zugewinn, nachehelichen Unterhalt und eben auch einen Verzicht auf jegliches Erbrecht nach dem Tod des Partners.
Wie erklärt eine Ehefrau ihr Erbrecht?
Ehefrau erklärt in einer notariellen Urkunde, auf ihr Erbrecht nach dem Tod ihres Ehemannes zu verzichten. Nach dem Tod des Ehemannes reklamiert der Sohn des Ehepaares das Erbe für sich allein. Die Ehefrau will ihren Erbverzicht nicht mehr gelten lassen.
Was umfasst der Versorgungsausgleich während der gemeinsamen Ehezeit?
Der Versorgungsausgleich umfasst generell nur Anwartschaften, die während der gemeinsamen Ehezeit erworben wurden.