Kann man aus der Ukraine in die Schweiz einreisen?
Visafreiheit für die Ukraine Ab 11. Juni 2017 sind die Ukrainischen Staatsangehörigen von der Visumspflicht befreit wenn sie für einen Aufenthalt bis 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen Raum reisen. Die Visafreiheit gilt nur für Inhaber eines biometrischen Reisepasses.
Wie können Ukrainer nach Deutschland kommen?
Sie möchten sich über 3 Monate in Deutschland aufhalten oder in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine, ist für Ihren Visumantrag die Visastelle der Deutschen Botschaft in Kiew zuständig.
Können Ukrainer in der Schweiz arbeiten?
Somit müssen alle ukrainischen und georgischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten, eine Arbeitsbewilligung und ein nationales Visum einholen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Pass besitzen oder nicht.
Ist die Einreise in die Ukraine mit dem Reisepass möglich?
Die Einreise in die Ukraine ist mit dem Reisepass möglich, auch der vorläufige Reisepass wird anerkannt.
Wie viele Tage benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise in die Ukraine?
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tage je 180 Tage kein Visum. Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Was benötigt man für die Reise in die Ukraine?
Für die Reise in die Ukraine mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass oder dem Kinderreisepass wird ein gültiges Reisedokument mit einem aktuellen biometrischen Passfoto benötigt. Sind die alten Ausweise abgelaufen, muss sofort ein neues Reisedokument beantragt und hierfür auch neue biometrische Passbilder erstellt werden.
Welche Absicherung muss man bei der Einreise in die Ukraine nachweisen?
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums (derzeit UAH 2007) für eine Person pro Monat bestimmt.