Kann man bei Fahrzeugwechsel die Versicherung wechseln?
Fahrzeugwechsel: Auf den Punkt gebracht Bei einem Fahrzeugwechsel – wenn Sie etwa Ihren alten Wagen verkaufen und einen neuen erwerben – benötigen Sie grundsätzlich einen neuen Versicherungsvertrag. Hier greift ein Sonderkündigungsrecht. Sie dürfen daher auch während des laufenden Jahres Ihre Kfz-Versicherung wechseln.
Wie melde ich mein altes Auto ab?
Grundsätzlich solltest du dein Auto persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Du kannst aber auch einen Vertreter damit beauftragen, die Abmeldung deines Kraftfahrzeugs für dich durchzuführen. Anders als bei der Kfz-Anmeldung und -Ummeldung braucht der Vertreter für die Abmeldung keine Vollmacht.
Was muss ich tun um ein neues Auto anzumelden?
Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer.
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer.
Wann ist ein Wechsel der KFZ-Versicherung möglich?
Grundsätzlich kann die Autoversicherung zum Ende des Versicherungsjahres gewechselt werden, was in der Regel einem Kalenderjahr entspricht. Gilt für Ihre Versicherung eine andere Frist, sollten Sie sich das Datum notieren.
Wer meldet altes Auto ab?
Sobald du ihm also alle Umfänge übergeben hast – Wagen, Schlüssel, Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen (falls du sie nicht mehr brauchst) – wendet er sich an die Zulassungsstelle und lässt alles Notwendige vornehmen. Ein Sonderfall ist die Abmeldung eines finanzierten Autos.
Was brauche ich für eine Erstzulassung?
Neuwagen zulassen: „Was brauche ich?”
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- COC-Papiere (Konformitätszertifikat)
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren.