FAQ

Kann man das Amt des Testamentsvollstreckers ablehnen?

Kann man das Amt des Testamentsvollstreckers ablehnen?

Hat der benannte Testamentsvollstrecker keine Zeit oder fühlt er sich den mit der Übernahme des Amtes verbundenen Aufgaben nicht gewachsen, so kann er das ihm angetragene Amt jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ablehnen.

Kann ein Testamentsvollstrecker sein Amt weitergeben?

95. Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt. Einzelne Aufgaben zur selbstständigen Ausführung dürfen nur mit Einwilligung des Erblassers geschehen.

Wie ist die Abgrenzung von Vermögensgegenstand umstritten?

Bei der Abgrenzung des Begriffes Vermögensgegenstand sind v.a. umstritten: die Abgrenzung vom Vermögensgegenstand und unselbstständigem (nicht bilanzierungsfähigem) Teil eines Vermögensgegenstandes, die Charakterisierung des Firmenwertes als Bilanzierungshilfe, das Verhältnis der Vermögensgegenstände zu den aktiven…

Was sind Beispiele für Vermögensgegenstände?

Wesentliche Beispiele: Leasing, sicherungsübereignete ( Sicherungsübereignung) und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vermögensgegenstände Vgl. auch Treuhandschaft. 3. Bei der Abgrenzung des Begriffes Vermögensgegenstand sind v.a. umstritten: die Abgrenzung vom Vermögensgegenstand und unselbstständigem (nicht bilanzierungsfähigem)…

Was ist ein Vermögenswert?

Als Vermögenswert wird ein Gut bezeichnet, dem ein Wert zugeschrieben werden kann. Dieses Gut kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Materielle Vermögenswerte sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um fühlbarer, mess- und greifbare Gegenstände handelt. Hierzu zählen die in einem Unternehmen eingesetzten Maschinen und Anlagen.

Was ist die bilanzbarkeit von Vermögensgegenständen?

Bilanzierbarkeit: Vermögensgegenstände müssen grundsätzlich aktiviert werden, sofern sie die Merkmale eines Vermögensgegenstandes erfüllen und somit bilanzierungsfähig sind. Greifen explizit gesetzliche Bilanzierungsverbote, dürfen an sich bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände nicht aktiviert werden.

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