Kann man den Jahresabschluss selber machen?
Grundsätzlich können Sie den Jahresabschluss Ihrer UG also selbst erstellen. Die Gesellschafter der UG können allerdings auch beschließen, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater aufstellen zu lassen – dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen.
Wer darf einen Jahresabschluss aufstellen?
Einen Jahresabschluss müssen grundsätzlich alle Kaufleute aufstellen (§ 242 HGB). Davon befreit sind Einzelkaufleute, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss nicht überschreiten (§ 241a HGB).
Wer darf Finanzbuchhaltung machen?
Alle weiterführenden Tätigkeiten auf dem Gebiet der Buchführung/Bilanzierung dürfen nur von den Vertretern der steuerberatenden Berufe ausgeführt werden. Vertreter der steuerberatenden bzw. ihnen gleichgestellte Berufe nach § 3 StBerG sind: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?
nach § 267 Absatz 2 HGB :
- Bilanz ( § 266 Absatz 1 Satz 2 HGB )
- Gewinn- und Verlustrechnung ( § 275 HGB )
- Anhang ( §§ 284, 285 HGB )
- Lagebericht ( §§ 289, 289a HGB )
- Unterschrift ( § 245 HGB )
- Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ( § 328 Absatz 1a Satz 2 HGB )
Wer stellt den Jahresabschluss einer KG fest?
Durch die spezielle Gesellschafterstruktur einer Kommanditgesellschaft ist zwischen der Aufstellung des Jahresabschlusses und dessen Feststellung zu unterscheiden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind grundsätzlich die geschäftsführenden Gesellschafter zuständig.
Wer muss eine Bilanz erstellen Österreich?
Gewerbebetriebe müssen Bilanzen aufstellen. Im Grunde ist die Regel einfach: Laut Handelsgesetzbuch müssen Gewerbebetriebe „in kaufmännischer Weise“ eingerichtet sein, das heißt, mit ordnungsgemäßer Buchführung arbeiten. Zu dieser gehören auch Jahresabschlüsse mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
Kann jeder Buchhaltung machen?
Jedem erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, vergleiche § 6 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). 2. Weiterführende Tätigkeiten sind nur Personen erlaubt, die eine bestimmte Qualifikation erlangt haben (§ 6 Nr.