Kann man den Nachnamen vom Adoptivkind annehmen?
Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, bekommt es Ihren Familiennamen. Den Vornamen Ihres Adoptivkindes können Sie ändern oder um weitere Vornamen ergänzen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Die Änderung müssen Sie beantragen. Ihr Kind muss der Änderung des Namens jedoch zustimmen.
Wie kann man den Nachnamen ändern?
Namensänderung beim Standesamt beantragen Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.
Wann darf die Einwilligung des Vaters ersetzt werden?
Eine Ersetzung der Einwilligung des Vaters darf durch das Gericht nur dann erfolgen, wenn sie aus Gründen des Kindeswohles unabdingbar nötig ist. Das Gericht muss feststellen, dass ohne die Ersetzung konkrete Schäden für das Kind zu befürchten sind. In jedem Fall ist die Einbenennung der Ausnahmefall und wird von den Gerichten meist abgelehnt.
Hat ein Elternteil der Änderung des Nachnamens zu tun?
Stimmt ein Elternteil der Änderung des Nachnamens nicht zu, erhält das Kind nur einen anderen Nachnamen, wenn das Kind etwa psychisch darunter leidet, anders zu heißen als der Rest der Familie. Dann liegt nämlich eine Kindeswohlgefährdung vor.
Wie behält das Kind den Nachnamen der Mutter?
In der Regel behält das Kind also den Nachnamen, den es bei der Geburt bekommen hat – er steht unwiderruflich fest. Die Eltern sind unverheiratet und die Mutter allein sorgeberechtigt: Das Kind erhält bei der Geburt automatisch den Nachnamen der Mutter als Geburtsnamen.
Ist die Namensänderung von minderjährigen Kindern erforderlich?
Von der Namensänderung werden auch ihre minderjährigen Kinder erfasst. Bbenso wie bei der Änderung des Familiennamens (ohne Heirat), ist für die Änderung eines Vornamens ein wichtiger Grund nach § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) notwendig.