Kann man den Personalausweis auch in einer anderen Stadt beantragen?
Zuständige Stelle. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Was braucht man um Personalausweis abzuholen?
Erforderliche Unterlagen
- eigener Personalausweis oder Reisepass.
- Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis der vollmachtgebenden Person.
- unterschriebene Vollmacht mit Aussage zum PIN-Brief.
Wann kann ich meinen Ausweis abholen?
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kann jemand anderes meinen Ausweis abholen?
Wenn Sie Ihren PIN-Brief vor dem Abholtermin erhalten haben, können Sie auch einen Vertreter zum Abholen bevollmächtigen. Der Vertreter benötigt in diesem Fall eine schriftliche Vollmacht und ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Was ist der Wohnsitz nach § 7 BGB?
Wohnsitz ist nach § 7 BGB der Ort, an dem sich eine Person ständig niederlässt und ihren Lebensmittelpunkt begründet. Der Wohnsitz bestimmt mithin den allgemeinen Gerichtsstand einer Person. Dort kann der Bürger klagen und verklagt werden. An seinem Wohnsitz wird der Bürger steuerlich veranlagt (§ 8 AO).
Was ist ein Wohnsitz?
Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Hat ein Bürger mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung (§ 21 Abs. I Bundesmeldegesetz). Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt begründet. Hauptwohnung und Wohnsitz sind meist identisch.
Ist der Wohnsitz ein allgemeiner Gerichtsstand?
Der Wohnsitz bestimmt mithin den allgemeinen Gerichtsstand einer Person. Dort kann der Bürger klagen und verklagt werden. An seinem Wohnsitz wird der Bürger steuerlich veranlagt (§ 8 AO). Das Standesamt am Wohnsitz führt das Personenstandsbuch und registriert Geburt, Heirat und Tod.
Was ist ein Erstwohnsitz und eine Hauptwohnung?
Erstwohnsitz und Hauptwohnung. Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Hat ein Bürger mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung (§ 21 Abs. I Bundesmeldegesetz). Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, in der er seinen Lebensmittelpunkt begründet. Hauptwohnung und Wohnsitz sind meist identisch.