Kann man derzeit nach Bosnien fahren?
Österreichische Staatsbürger:innen dürfen nach der 3G-Regel nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Ausländische Staatsangehörige dürfen generell zum Zweck der Rückkehr in das Land des üblichen Wohnsitzes durchreisen, ohne sich in Bosnien und Herzegowina aufzuhalten.
Welche Länder mögen Bosnien?
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Sarajewo |
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Sprache | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch |
Währung | Konvertible Mark |
EU-Land | Bosnien und Herzegowina ist kein Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer | Kroatien Montenegro Serbien |
Wer ist zuständig für Reisewarnungen?
Die Sicherheitshinweise sowie ggf. Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt erstellt. Sie basieren auf allen dem Auswärtigen Amt verfügbaren und für vertrauenswürdig erachteten Informationen. In dieses Lagebild gehen insbesondere die Berichte der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein.
Welche Nachbarstaaten grenzt Bosnien und Herzegowina an?
Bosnien und Herzegowina grenzt an 3 Nachbarstaaten über Land für dieses Land beträgt der Reisewarnindex 1,4 (im Durchschnitt der Länderwerte). Es wurden für alle angrenzenden Nachbarländer Hinweise gefunden: Serbien (1,5), Kroatien mit (1,4) und Montenegro mit (1,3 von 5). Siehe hierzu auch die Gefahrenkarte.
Was ist Bosnien und Herzegowina?
Bosnien und Herzegowina ist ein Land in Europa (Südeuropa) mit etwa 5 Millionen Einwohnern und einer Landfläche von 51.129 km². Es liegen aus 6 verschiedenen Quellen Hinweise zu diesem Land vor.
Wie dürfen österreichische Staatsbürger nach Bosnien und Herzegowina einreisen?
Österreichische Staatsbürger dürfen nach der 3G-Regel nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Ausländische Staatsangehörige dürfen generell zum Zweck der Rückkehr in das Land des üblichen Wohnsitzes durchreisen, ohne sich in Bosnien und Herzegowina aufzuhalten.
Wie besteht die innenpolitische Lage in Bosnien und Herzegowina?
Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina“ und „Republika Srpska“ sowie drei großen Volksgruppen. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden.