Kann man die Ausbildung zum Krankenpfleger verkürzen?
Eine geregelte einjährige Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zum/zur „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ angerechnet werden, d.h. eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre ist möglich (§ 12 PflBG).
Kann ich nach der MFA Ausbildung Krankenschwester werden?
MFA, die nach einer Weiterbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger suchen, werden allerdings trotz der fachlichen Nähe kaum fündig und müssen gegebenenfalls mit einer entsprechenden Umschulung Vorlieb nehmen, für die sie allerdings hervorragende Voraussetzungen mitbringen.
Was zählt alles zu den Berufsjahren?
Berufsjahre richtig berechnen Umfasst sind somit alle Jahre in dem Beruf, unabhängig davon, in welchen Betrieben dieser Beruf ausgeübt wurde. Sie können auch in verschiedenen Unternehmen gearbeitet haben, ohne dass dies Ihre Berufsjahre verringern könnte.
Wie kann ich meine Berufsjahre berechnen?
Vollzeit und Teilzeit Die Berechnung der Berufsjahre bei Vollzeitbeschäftigung ist einfach, hier ist ein Jahr ein Jahr. Gleiches gilt bei einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden. Wer weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet, muss die Stundenzahl ins Verhältnis zu einer 40-Stundenwoche setzen.
Wird die Ausbildung als berufsjahr angerechnet?
Berufsjahre sind die Arbeitsjahre die du in deinem Beruf gearbeitet hast. Während der Ausbildung hast du noch keinen Beruf gehabt, somit gelten diese Zeiten nicht. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit könnten aber die Zeiten der Ausbildung (wenn diese im selben Betrieb) stattfanden, mitgezählt werden.
Wird die Ausbildung zu den Berufsjahren angerechnet?
Die Ausbildung zählt nicht dazu, sondern es kommt darauf an, dass man tatsächlich als PKA gearbeitet hat. Wer also zum Beispiel fünf Jahre als PKA tätig war und dann die PTA-Ausbildung erfolgreich abschließt, dem werden drei Jahre angerechnet, so dass man gleich im vierten Berufsjahr als PTA startet.
Ist Mutterschutz Beschäftigungszeit?
Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG, wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt.
Kann man während Mutterschutz arbeiten?
Darf auch trotz Mutterschutz weitergearbeitet werden? Sie können vor der Geburt auf Ihren Mutterschutz verzichten und bis zur Geburt arbeiten. Nach der Geburt muss allerdings das Arbeitsverbot bis zum Ende der acht bzw. zwölf Wochen eingehalten werden.