Kann man die Erben nicht zurückzahlen?
Die Erben werden auch dann nicht zurückzahlen müssen, wenn im Einzelfall eine besondere Härte vorliegt, § 102 Abs. 3 SGB XII. Sämtliche Erben haften als Gesamtschuldner. Das Sozialamt hat bei der Ermessensentscheidung, wer zur Zahlung des vollen Betrages herangezogen wird, alle Umstände des Einzelfalles zu beachten.
Wie kann die Sozialhilfe zurückgezahlt werden?
Grundsätzlich muss Sozialhilfe, die zu Recht bewilligt wurde, vom Bedürftigen nicht zurückgezahlt werden. Keine Erstattung oder Rückzahlung von Sozialhilfe. Sie kann aber von den Erben oder dem Ehegatten des verstorbenen Bedürftigen (und von den Erben des Ehegatten des Bedürftigen, wenn dieser vor dem Bedürftigen verstirbt) nach § 102 Abs.
Was sind die Bedingungen für die Rückzahlung ans Sozialamt?
Bedingungen für die Rückzahlung ans Sozialamt. Eine Voraussetzung dafür, dass die Leistung durch das Sozialamt von den Erben zurückgefordert werden können, ist die Rechtmäßigkeit der Bewilligung der Leistung. So kann das Sozialamt nur gemäß §§ 45 und 50 SGB X eine Rückzahlung anfordern, wenn die Leistung zuvor auch rechtmäßig erfolgte.
Wann muss zurückgezahlt werden?
Zurückgezahlt werden muss für den Leistungszeitraum von 10 Jahren vor dem Erbfall. Ausnahme, wenn der Nachlass werthaltig war. Liegt der Wert des Nachlasses unter der Freibetragsgrenze (2.454 € (2017)) wird der Erstattungsanspruch nicht geltend gemacht.
Was ist der Verbrauch des Erbes und der Rückforderungsanspruch?
Verbrauch des Erbes, die Zahl der Erben, die Erbquote, den Wert des Nachlasses und die Höhe des Rückforderungsanspruchs sowie die Relation der beiden Werte zueinander. Für den Anspruch des Sozialamtes, die Kosten von den Erben zurück zu fordern gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem Tod der hilfebedürftigen Person.
Ist die Rückzahlung auf den Nachlasswert beschränkt?
Die Rückzahlung ist auf den Nachlasswert beschränkt, die Erben müssen also nicht mehr zahlen, als sie geerbt haben. Die Bestattungskosten und ggf. die Kosten für eine Nachlassverwaltung werden vor der Berechnung vom Wert des Nachlasses abgezogen. Das Sozialamt kann außerdem eine Kostenerstattung nur für den Teil seiner Ausgaben verlangen,