Kann man die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen?
Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.
Was muss die Gebäudeversicherung zahlen?
Im Grundschutz leistet die Gebäudeversicherung für Schäden, die Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm am Haus verursachen. Die Versicherung zahlt die notwendigen Reparaturarbeiten beziehungsweise den Neubau, wenn das Gebäude beispielsweise vollkommen niederbrennt.
Wer zahlt Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt vor, dass die Gebäudeversicherung nach Verkauf des Hauses mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch auf diesen übergeht. Der neue Eigentümer hat die Wohngebäudeversicherung quasi mitgekauft.
Wer zahlt die Gebäudeversicherung Mieter oder Vermieter?
In der Regel ist der Eigentümer, welcher in den meisten Fällen auch der Vermieter ist, derjenige, der die Wohngebäudeversicherung zahlt. Nur wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, kann die Umlage einer Sach- und Haftpflichtversicherung, welche das Gebäude, die Bewohner und deren Besucher schützt, erfolgen.
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Verkauf?
Eigentümerwechsel: Das Wichtigste in Kürze Bei einem Hausverkauf geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. So schreibt es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Behalten muss der Käufer die Gebäudeversicherung nach dem Eigentümerwechsel aber nicht.
Wer zahlt die Gebäudeversicherung bei Hausverkauf?
Die Veräußerung einer Immobilie geschieht meist mitten im Versicherungsjahr. Entscheidet sich ein Käufer dazu, die bestehende Gebäudeversicherung zu übernehmen, sind daher sowohl der alte als auch der neue Eigentümer zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.