Kann man die Probezeit von einem Arbeitnehmer verlängern?
Wurde im Arbeitsvertrag eine Probezeit von weniger als sechs Monaten (z.B. drei Monate) vereinbart, ist eine nachträgliche Verlängerung auf bis zu sechs Monate möglich. Bei einer Probezeit von sechs Monaten kann zwar – in engen Grenzen – auch eine Verlängerung vereinbart werden.
Wie kann die Probezeit verlängert werden?
Probezeit verlängern: Nach sechs Monaten ist dies grundsätzlich nicht mehr möglich. Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden Änderung in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag.
Wie lange darf die Probezeit maximal sein?
sechs Monate
Wie lange ist die Probezeit im Einzelhandel?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Maximaldauer gibt es für die Probezeit nicht. Üblich sind sechs Monate, danach greift in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung ist dann nur noch eingeschränkt möglich.
Kann die Probezeit ausgeschlossen werden?
Die Verkürzung oder der Verzicht auf eine Probezeit ist natürlich zulässig. Aber: Wenn der Arbeitnehmer meint, er sei nach Ablauf der kurzen Probezeit vor einer betriebsbedingten Kündigung genauso geschützt wie er dies im alten Unternehmen war, droht ihm ein böses Erwachen!
Kann man keine Probezeit vereinbaren?
Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es steht Arbeitgebern und -nehmern natürlich frei, gar keine oder eine kürzere Probezeit zu vereinbaren.
Warum sieht das Berufsbildungsgesetz eine Probezeit vor?
Warum gibt es die Probezeit? Grundsätzlich haben Betrieb und Azubi das gleiche Ziel: Die Ausbildung soll erfolgreich abgeschlossen werden. In der Probezeit können beide Seiten noch einmal prüfen, ob sich dieses Ziel gemeinsam erreichen lässt.
Warum ist eine Probezeit sinnvoll?
Während der Probezeit können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschnuppern, um herauszufinden, ob sie zueinander passen. Deshalb ist das Arbeitsverhältnis auf Probe ein sinnvolles Instrument zur Vermeidung von personellen Fehlentscheidungen.
Was ist das Besondere an der Probezeit?
Eine Probezeit dauert in der Regel sechs Monate, länger darf sie nicht dauern. Die Kündigungsfrist liegt in der Probezeit meistens nur bei zwei Wochen, kann aber auch länger ausfallen. Beide Seiten können in der Probezeit das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden.
Ist die Probezeit Pflicht?
Eine Probezeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nämlich keineswegs (außer in einem Berufsausbildungsverhältnis, siehe hierzu Punkt 2).
Kann man sich gegen eine Kündigung in der Probezeit wehren?
Auch gegen eine Kündigung in der Probezeit können Arbeitnehmer in manchen Fällen erfolgreich klagen. Deshalb kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bestimmte Kündigungen während der Probezeit vor dem Arbeitsgericht erfolgreich anfechten. Dann gilt das Arbeitsverhältnis weiter, Kündigung hin oder her.