Kann man die Riester-Rente kündigen?
Die Riester-Rente können Sie jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei die Mindestvertragslaufzeit und die dreimonatige Kündigungsfrist. Da eine vorzeitig ausgezahlte Riester-Rente per Gesetz als förderschädlich eingestuft wird, entstehen bei einer Kündigung Kosten, die den Rückkaufswert minimieren.
Wann ist es sinnvoll die Riester-Rente zu kündigen?
Statt die Riester-Rente zu kündigen ist es sinnvoller, den Vertrag ruhen zu lassen. Zudem ist es oftmals auch möglich, die Riester-Rente später wieder weiterzuführen. Eine Kündigung der Riester-Rente ist hingegen nur dann angeraten, wenn das Kapital dringend benötigt wird.
Wie viel Geld bekomme ich zurück wenn ich meine Riester-Rente kündige?
Bei einer Kündigung oder Auflösung der Riester-Rente wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ist oft niedriger als die eingezahlte Summe. Außerdem müssen Kapitalerträge und Wertsteigerungen versteuert werden. Besonders hoch sind die Verluste in den ersten Jahren der Versicherung.
Kann man sich die Riester-Rente auszahlen lassen?
Bei einer Riester-Teilauszahlung lassen sich Sparer zu Rentenbeginn einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent des angesparten Riester-Kapitals auszahlen. Von dem restlichen Geld erhalten sie ganz regulär eine monatliche Riester-Rente – und zwar lebenslang.
Kann man die Riester-Rente vorzeitig auszahlen lassen?
Ebenfalls möglich: Sich die Riester-Rente vorzeitig, also vor Rentenbeginn, auszahlen lassen. Allerdings sind dann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund Zulagen und Steuervorteile ebenfalls komplett zurückzahlen. Zudem müssen Sparer den ausgezahlten Betrag versteuern.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Für wen ist die Riester-Rente sinnvoll? Aufgrund der Kinderzulagen lohnt es sich insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und für Alleinerziehende, mit der Riester-Rente vorzusorgen. Die Riester-Rente hat darüber hinaus Steuervorteile zu bieten. Die private Altersvorsorge ist daher auch für Gutverdiener sinnvoll.
Wie kann ich mir Riester auszahlen lassen?
Ja, das geht, allerdings ist der Betrag der Riester-Teilauszahlung begrenzt. Zu Rentenbeginn können Sie sich einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der verbleibende Restbetrag fließt dann ganz normal in die lebenslange Riester-Rente, die monatlich ausgezahlt wird.