Kann man die Scheidungsphase ruhen lassen?
1 Wer sich während der Trennungsphase nicht mehr sicher ist, ob die Scheidung tatsächlich die richtige Entscheidung ist, kann das Scheidungsverfahren ruhen lassen. 2 Soll die Scheidung dann doch durchgeführt werden, muss kein neuer Scheidungsantrag gestellt werden. 3 Das Scheidungsverfahren kann maximal ein Jahr lang ruhen. Weitere Artikel…
Wie kann ich die Scheidung zurückziehen?
Derjenige, der die Scheidung eingereicht hat, kann diese auch zurückziehen. Bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses kann sich noch besonnen werden. Bis dahin bereits angefallene Kosten müssen möglicherweise dennoch gezahlt werden.
Was ist wichtig in der Scheidungsphase?
Das Wichtigste in Kürze: Ruhen des Scheidungsverfahrens. Wer sich während der Trennungsphase nicht mehr sicher ist, ob die Scheidung tatsächlich die richtige Entscheidung ist, kann das Scheidungsverfahren ruhen lassen. Soll die Scheidung dann doch durchgeführt werden, muss kein neuer Scheidungsantrag gestellt werden.
Wie kann ich den Scheidungsantrag zurücknehmen?
Generell besteht die Möglichkeit, den Scheidungsantrag vom Gericht zurücknehmen zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen erfahren Sie im Folgenden. Derjenige, der die Scheidung eingereicht hat, kann diese auch zurückziehen. Bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses kann sich noch besonnen werden.
Wie einigen sich die Ehegatten zu den meisten Scheidungsfolgen?
Bei letzterem einigen sich die Ehegatten zu den meisten Scheidungsfolgen im Rahmen außergerichtlicher Vereinbarungen während der Trennung und lassen nur die Hauptsache und den Versorgungsausgleich vom Familiengericht behandeln. Hierfür reicht nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag ein. Der andere stimmt dem Vorgang zu.
Wie kann das Gericht das Scheidungsverfahren ruhen lassen?
Sieht das Gericht selbst die Möglichkeit, dass die Ehe noch nicht endgültig gescheitert ist, kann dieses auch – bei Einverständnis der Ehegatten – das Scheidungsverfahren eigenverantwortlich ruhen lassen (§ 136 Absatz 1 FamFG).