Kann man Eigentümer von gestohlenem Geld werden?
Nein, an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Das steht ausdrücklich in § 935 BGB. Der wahre Eigentümer wird also bei einem Diebstahl geschützt. Eine gestohlene Sache bleibt also immer im Eigentum des Opfers, egal ob ein (Zwischen-)Erwerber gutgläubig davon ausging, das Eigentum zu erwerben.
Wie beweise ich Eigentum?
Wie beweist man nun das Eigentum? Häufig kann man über die Einkaufsquittung oder Zeugenaussagen beweisen, dass man das „Irgendetwas“ irgendwann einmal gekauft oder geschenkt bekommen hat. Dummerweise beweist dies zunächst nur, dass man irgendwann einmal Eigentümer „war“.
Kann man an Unterschlagenen Sachen Eigentum erwerben?
Anders gesagt: Der gutgläubige Erwerb des Eigentums an unterschlagenen Fahrzeugen ist grundsätzlich möglich. Dabei gilt aber gemäß § 1006 BGB, dass der Besitz, also die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, die Vermutung begründet, der neue Besitzer sei Eigentümer.
Was passiert beim gutgläubigen Kauf von gestohlener Ware?
Gemäß § 935 Abs. 1 BGB scheidet ein gutgläubiger Erwerb nämlich dann aus, wenn die veräußerte Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder in sonstiger Weise ohne dessen Willen abhanden gekommen ist. In diesem Fall kann der Bestohlene seine Sachen also grundsätzlich zurück erlangen.
Was ist Eigentum und Besitz?
Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.
Was ist ein Besitzer?
Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.
Wer ist der Besitzer einer Sache?
Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.
Was ist das Eigentum?
Eigentum. Das Eigentum ist das vollständige Herrschaftsrecht über eine Sache. Der Eigentümer kann, im Rahmen der Gesetze, nach seinem Belieben über die Sache verfügen. § 903 BGB. Nur der Eigentümer ist tatsächlich dazu berechtigt die Sache zu verpfänden oder Eigentum oder Besitz an der Sache zu übertragen.