Kann man ein Haus mit Wohnrecht verkaufen?
Zunächst gilt: Das Wohnrecht erlischt nicht, wenn die Eigentümer die Immobilie verkaufen oder diese vererbt wird. Dennoch ist ein Hausverkauf auch mit eingetragenem Wohnrecht möglich, der Verkauf ist nicht abhängig von der Zustimmung des Wohnberechtigten.
Wie berechnet sich der Wert eines wohnrechts?
Für die Berechnung des Lebenslangen Wohnrechts wird die Kaltmiete pro Jahr multipliziert mit der Restlebensdauer und dann multipliziert mit dem Abzinsungsfaktor. Der Wert für das lebenslange Wohnrecht (Barwert) wird vom Immobilienwert abgezogen, womit sich der Auszahlungsbetrag ergibt.
Was ist der Jahreswert des Wohnungsrechtes?
Unter dem Jahreswert ist der Wert der Nutzung während eines Jahres zu verstehen. Dabei kommt es auf den Reinertrag an, d.h. der Wert des Nutzungsrechts (z.B. Wohnrecht oder Nießbrauch) abzüglich der vom Nutzungsberechtigten tragenden Kosten.
Was ist ein Jahreswert?
Unter dem Jahreswert ist der Wert der Nutzung während eines Jahres zu verstehen. Als Jahreswert ist der Reinertrag zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich, wenn die vom Nießbraucher zu tragenden Kosten von den Einnahmen abgezogen werden. Maßgebend sind hier die Verhältnisse im Zeitpunkt der Steuerentstehung.
Wie berechnet sich der Jahreswert des Nießbrauchs?
1. Schritt: Ermittlung des Jahreswertes des Nießbrauchs. Bei Nutzung der Immobilie durch den Nießbraucher selbst (“eigenbedarf”): 12 x die eingesparte Monatsmiete (Heranziehen einer Miete für eine vergleichbare Immobilie in vergleichbarer Lage) = Jahreswert. Bei vermietetem Objekt: Monatsmieteinnahmen x 12 = Jahreswert.
Kann man trotz Wohnrecht Miete verlangen?
Ist das lebenslange Wohnrecht jedoch im Grundbuch festgehalten, besteht es trotz Verkauf weiter. Zwar können Sie kein Veto einlegen, doch muss der neue Eigentümer Sie mitsamt der Immobilie übernehmen. Miete darf er nicht von Ihnen verlangen.