Kann man eine Klage andern?

Kann man eine Klage ändern?

aa) Klageermäßigung und Klageerhöhung. Nach § 264 Nr. 2 ZPO liegt eine zulässige Klageänderung vor, wenn der ursprüngliche Antrag erhöht oder ermäßigt wird, ohne dass der zugrunde liegende Lebenssachverhalt ausgetauscht wird.

Kann man eine Klage erweitern?

Eine Klageänderung ist gem. § 263 ZPO nur zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet. Die Einwilligung des Beklagten wird gem. § 267 ZPO vermutet, wenn er ohne der Änderung zu widersprechen sich in der mündlichen Verhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen hat.

Wann Klageänderung?

Eine Klageänderung liegt dann vor, wenn sich der Streitgegenstand ändert. Die herrschende Meinung geht von einem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff aus. Nach diesem setzt sich der Streitgegenstand aus Klageantrag und dem vorgetragen Lebenssachverhalt zusammen.

Wie lange erhalten sie die Klage von dem Gericht?

Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.

Wie lange brauchen sie die Klage zu verteidigen?

Fristen beachten! Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.

Was sind die Gerichtskosten für ein Klageverfahren?

Die Gerichtskosten für ein Klageverfahren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Beiden Kostenarten liegt eine Streitwerttabelle zugrunde.

Wie lange muss ein räumungsklageverfahren dauern?

Das Gericht muss zwar grundsätzlich das Beschleunigungsgebot der ZPO beachten. Ein Räumungsklageverfahren wegen Eigenbedarfs, bei dem der Eigenbedarf durch Zeugenvernehmung bewiesen werden muss, kann aber vor dem Amtsgericht leicht ein Dreivierteljahr dauern.

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