Kann man eine Markeneintragung verbieten?

Kann man eine Markeneintragung verbieten?

Ohne eine Markeneintragung können Sie niemandem verbieten, Ihr Logo oder Ihren Namen deutschlandweit zu benutzen. Haben Sie einen lange existierenden Firmennamen, besitzen Sie zwar ein Firmennamensrecht, doch gilt dieses nur für die Regionen, in denen Sie nachweislich Kunden besitzen.

Kann eine fehlende Markeneintragung Kosten verursachen?

Eine weitere Möglichkeit, wie eine fehlende Markeneintragung Kosten verursachen kann, ist Folgende: Sie benutzen einen Namen oder ein Logo, ohne zu wissen, dass dieses bereits als eingetragene Marke existiert. Somit verletzen Sie das Recht des Markeninhabers, welcher Sie hierfür haftbar machen kann.

Wann beginnt die Markeneintragung?

Die Markeneintragung beginnt nicht erst mit dem Ausfüllen des Antragsformulars, sondern im besten Fall bereits weit vorher. Um eine Ablehnung der Eintragung zu vermeiden, sollte zuerst überprüft werden, ob die einzutragende Marke grundsätzlich zur Eintragung fähig ist.

Ist die Markenanmeldung ordnungsgemäß und schutzfähig?

Ist die Markenanmeldung formell ordnungsgemäß und die Marke schutzfähig, kann die Eintragung bereits nach einigen Werktagen, spätestens aber bis sechs Monate nach der Anmeldung erfolgen. Über eine beschleunigte Anmeldung muss bei hinreichender Mitwirkung des Anmelders in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung…

Was muss man bei der Wiedergabe der Marke beachten?

Wiedergabe der Marke: Sie müssen bei der Markenanmeldung die Marke genau in der Form an das DPMA übermitteln, wie diese später verwendet werden soll. Dies umfasst auch Formatvorgaben für die schriftliche oder elektronische Übermittlung, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wie lange dauert der Widerspruch gegen die Markenanmeldung?

Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke, können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig. Die Gebühren für die Markenanmeldung erhalten Sie nicht zurück.

Welche Gebühren sind bei der Markenanmeldung für eine Marke enthalten?

Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.

Was ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke?

Im Grundsatz ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke um so wertvoller, je stärker sie sich am Markt bei der Zielgruppe etabliert habt. Neu eingetragene Marken können bspw. in einer Bilanz als Vermögenswert geführt werden, wobei dieser Wert zunächst die Kosten für die Eintragung einschließlich etwaiger Nebenkosten umfasst.

Wie kann eine internationale Markenanmeldung erfolgen?

Eine internationale Markenanmeldung kann nach Eintragung der Marke in Deutschland erfolgen. Man spricht hierbei von einer Basismarke. Anders als bei der Gemeinschaftsmarke in Europa wählen Sie explizit die Länder aus, für die Sie die Markenanmeldung vornehmen wollen.

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