FAQ

Kann man eine Mietminderung rueckwirkend geltend machen?

Kann man eine Mietminderung rückwirkend geltend machen?

Generell gilt, dass bei einem auftretenden Mangel das Mietminderungsrecht gemäß §536 BGB einsetzt. Der Vermieter muss Mängel beispielsweise bewusst vor dem Mieter verschleiert haben. Somit ist die rückwirkende Minderung der Miete zunächst nicht möglich.

Wie bekomme ich Mietminderung?

Eine Mietminderung kommt nur in Frage, wenn die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung spürbar beeinträchtigt ist. Führt ein Mangel oder Fehler nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung für den Mieter, kann er zwar Abhilfe, d.h. Instandsetzung verlangen, nicht aber die Miete kürzen.

Wie muss eine Mietminderung angekündigt werden?

Daher muss eine Mietminderung nicht angekündigt oder beantragt werden. Allerdings muss der Mangel beim Vermieter angezeigt werden. 1 BGB dazu verpflichtet, Mängel beim Vermieter zu melden. Zudem sollten Mieter die angemessene Minderungsquote, um die die Miete gemindert wird, in der Mängelanzeige nennen.

Wie viel Mietminderung bei Warmwasserausfall?

Muss der Mieter erst 5 Minuten warten, bevor die besagten 40 Grad Celsius erreicht werden, sind 10% Mietminderung möglich (Amtsgericht Schöneberg, MM 1996, 401). Wenn zwischen 22-7 Uhr morgens das Wasser überhaupt nicht warm wird, darf man mit 7,5% Mietminderung kalkulieren (Amtsgericht Köln WuM 1996, 701).

Wie lange kann Mietminderung geltend gemacht werden?

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Mietminderung entstanden ist, also der Mieter den Mangel entdeckt hat. Endgültig erlischt das Recht auf Mietminderung aber erst nach zehn Jahren.

Wann und wie Mietminderung?

Solange der Mangel oder Schaden vorliegt und der Vermieter ihn nicht beseitigt hat, kann der Mieter die Miete kürzen. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann er zwischen 1 und 100 Prozent bei vollständiger Unbewohnbarkeit der Wohnung von der Miete abziehen.

Wann kann ich Mietminderung machen?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch steht dem Mieter das Recht auf Mietminderung zu, wenn ein Mangel an der Mietsache – also dem Haus oder Wohnung – deren vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt (§ 536 BGB). Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist oder nicht.

Wann kann man eine Mietminderung beantragen?

Der Mieter muss eine Minderung weder ankündigen noch beantragen. Sie sei bereits ab dem Tag möglich, an dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel habe, erklärt Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund. Allerdings muss die Höhe der Minderung dem Schaden angemessen sein.

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