FAQ

Kann man eine Vaterschaft abtreten?

Kann man eine Vaterschaft abtreten?

Die Vaterschaft für ein Kind kann in Deutschland prinzipiell jeder Mann gemeinsam mit der Mutter des Kindes anerkennen.

Wo kann ich mein Kind anerkennen?

Wo kann man eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen? Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen. Die Vaterschaft muss jedoch öffentlich beurkundet werden.

Wie fechte ich die Vaterschaft an?

Üblicherweise erfolgt das beim Jugendamt oder dem Notar. Die Anerkennung kann auch schon vor der Geburt also bereits während der Schwangerschaft der Mutter erklärt werden. Auch hier kann die Vaterschaft nur anerkannt werden, wenn kein anderer Mann als Vater des Kindes gilt.

Wo bekomme ich die Vaterschaftsanerkennung?

Die Vaterschaft kann jederzeit anerkannt werden. Meist beim Jugendamt, aber auch beim Standesamt oder einem Notar. Die Anerkennung beim Jugendamt und Standesamt ist kostenlos, bei einem Notar jedoch gebührenpflichtig.

Wann ist der Vater eines Kindes der Vater?

Danach ist der Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Ein Sonderfall ist insoweit die Vaterschaft kraft Adoption.

Ist ein Mann rechtlich Vater eines Kindes?

Nicht selten ist ein Mann rechtlich Vater eines Kindes, ohne der biologische Erzeuger zu sein. Es sind daher zwei Fragen zu klären: 2). wie kann er die Vaterschaft angreifen, wenn er nicht der biologische Vater ist.

Wie kann die Vaterschaft geklärt werden?

Die Vaterschaft kann mit 2 voneinander unabhängigen, gerichtlichen Verfahren geklärt werden: „Anfechtung der Vaterschaft“ oder „Klärung der Abstammung“. Das zweifelnde Familienmitglied (Vater, Mutter, Kind) hat die Wahl, eines oder beide Verfahren (s.u.) in Anspruch zu nehmen.

Wie geht es um die Feststellung der Vaterschaft und Unterhalts- Sicherung?

Geht es um die Feststellung der Vaterschaft und Unterhalts- sicherung, ist es auch möglich, eine sogenannte Beistand- schaft für das Kind zu beantragen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und so den betroffenen Elternteil entlasten.

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