Kann man eine wohnungseigentümergemeinschaft auflösen?
Nur wenn sich alle Wohnungseigentümer einig sind, können sie die Eigentümergemeinschaft auflösen, indem sie die Aufhebung des Sondereigentums vereinbaren und beim Grundbuchamt beantragen. Erst wenn die Wohnungsgrundbücher geschlossen werden, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgelöst.
Was ist Eigentum in der Bundesrepublik?
Der Begriff Eigentum beschreibt das Besitzverhältnis einer Person zu einer Sache. Der Eigentümer beansprucht dabei nicht eine zeitweise, sondern eine allgemeine und exklusive Verfügungsgewalt. Diese Ausschließlichkeit steht in der Bundesrepublik unter einem besonderen Schutz und wird jedem Bürger ohne Einschränkung garantiert.
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.
Was ist Eigentum und Besitz?
Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.