Kann man einen beliebigen Nachnamen annehmen?
Jeder Ehegatte kann den vor der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen oder seinen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen. Beispiel: Herr Schmidt, der während der Ehe Herr Meier hieß, kann seinen alten Namen Schmidt wieder annehmen.
Was kostet es wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehmen möchte?
Erlaubt ist auch, wieder einen früheren Ehenamen anzunehmen oder diesen mit dem Geburtsnamen zu koppeln. Was für Kosten fallen dafür an? Das Standesamt berechnet Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren in Höhe von ca. 25 Euro.
Kann man einfach so seinen Namen ändern?
Nach einer Heirat oder Scheidung lässt sich der Nachname unkompliziert ändern. Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aber aus anderen Gründen ändern oder sind mit ihrem Vornamen sehr unzufrieden. Eine Namensänderung ist auch dann möglich – aber nur, wenn triftige Gründe vorliegen.
Was sind die Gründe für die Änderung eines Vornamens?
Ganz allgemein sind als wichtige Gründe anerkannt worden, wenn ihr Vorname anstößig oder lächerlich ist und es nachvollziehbar ist, dass sie darunter leiden. Die Hürde für die Änderung eines Vornamens ist im Allgemeinen auch tiefer, als für die Änderung des Familien-bzw. Nachnamens.
Wie kann ich meinen Nachnamen ändern lassen?
Nachname ändern lassen – so gelingt’s. Deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Nachnamen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) ändern lassen. Nachnamen dürfen nur aus wichtigem Grund geändert werden.
Wie kann der Nachname geändert werden?
Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen.
Was ist der häufigste Fall einer Namensänderung?
Der wohl häufigste Fall, dass ein Kind einen anderen Familiennamen annehmen soll oder will ist, die Wiederheirat eines Elternteils. Das Kind soll den gleichen Ehenamen wie sie selbst und der neue Ehegatte tragen. Dieses Verfahren wird Einbenennung genannt und in § 1618 BGB geregelt. Die Namensänderung bzw.