FAQ

Kann man einen Ehevertrag wahrend der Ehe machen?

Kann man einen Ehevertrag während der Ehe machen?

Eheverträge kann man vor einer Eheschließung, aber auch während der Ehe schließen, oder auch erst dann, wenn die Trennung bevor steht. Sie bedürfen zwingend der notariellen Form. Eheverträge, die aus Anlass einer Trennung und einer bevorstehenden Scheidung geschlossen werden, nennt man Scheidungsfolgevereinbarungen.

Was kostet Ehevertrag beim Anwalt?

Eine einfache Gebühr beläuft sich nach Anlage 2 zum GNotKG bei diesem Geschäftswert auf 219 Euro. Für die Beratung und Beurkundung stellt der Notar eine doppelte Gebühr in Rechnung, also 438 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer, so dass insgesamt Kosten in Höhe von etwa 530 Euro anfallen.

Wo kann man einen Ehevertrag machen?

Ein solcher Vertrag kann auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden. Ein Ehevertrag ist durch Niederschrift bei einem Notar abzuschließen.

Was ist die Schlüsselgewalt der Ehegatten?

Im Rahmen der so genannten Schlüsselgewalt ist jeder Ehegatte „berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie für den anderen Ehegatten zu besorgen“. Gemeint sind damit Geschäfte des täglichen Lebens – also der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Haushaltsgeräten oder (einzelnen) Einrichtungsgegenständen.

Was ist der gesetzliche Pflichtteil für Ehegatten?

Der gesetzliche Pflichtteil für Ehegatten ist abhängig davon, ob Kinder vorhanden sind und die Eltern des Erblassers noch leben. In Abhängigkeit von diesen Faktoren beträgt der Pflichtteil des Erbes für Ehegatten zwischen einem Viertel und drei Achteln des gesamten Nachlasses.

Ist eine Ehe mehr als eine Geschäftsverbindung?

Denn der Vertreter kann unter Umständen Geschäfte mit Wirkung für den Vollmachtgeber abschließen, die er eigentlich nicht abschließen soll. Da eine Ehe aber mehr ist als eine Geschäftsverbindung, gibt es für Alltagsgeschäfte eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass es keine „automatische“ Vertretungsmacht gibt.

Kann ein Ehegatte für den anderen einen Vertrag abschließen?

Soll nämlich ein Ehegatte für den anderen einen Vertrag abschließen, benötigt er eine Vollmacht – jedenfalls, wenn es um mehr als den täglichen Einkauf geht. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres für einander rechtsgeschäftlich handeln.

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